558 Fertige Bücher. ^ 13, 17. Januar 1905. Monatshefte tler ^unslwissenschaMichen Literatur. -.8°^«. He.i pro Qu. 2 ord., 1 50 H no., Probe-Nr. gratis (siehe auch Börsenblatt vom 2. d. M.). Falls noch nicht bestellt, bitte gef. umgehend zu verlangen! Zu erneuter Verwendung empfohlen: I^(1IlI)?ä11l!§, I^ädl (1^1111^(11 herausgegebeu i. A. Centralstelle für Arbeiter-Wohlfahrts-Einrich- tungen von Privatdozent vr. Paul Schubring. 50 H ord., nur bar mit 25o/o, Partie 11/10. Fortgesetzte Verwendung sehr lohnend! 8elij»el- I?ki>kii Verlag drr Suchhandlung des Waisenhauses in Halle s. S. ^ Wir machen darauf aufmerksam, daß von Das bürgerliche Recht des Deutschen Weichs und Ureußens xpbalten ^on 6rrimm, 1^. voeäer- lem, IV 1. ViZeller, Ltoeber, L. Orunert, L. Outrlcovv, L. 8 8e1uvai-2, L. 6urtiu8, L. öulil, N. Larriere, It. 6ott8v1iLl1, Nan§o1ä, 0. 2imm6i'ma.nii. 152 Leiten. 2 ord., 1 ^ 50 ^ no 6ebun6en 3 ^ ord., 2 25 no. voll daupt8üoblilch jeder, der um feste berufen sein ^vird, irgendwie bervor- rutreten und öffentlicb ru sprecken, findet vier eine reicke fund§rube präck- 1i§er Oedunken für die rickti§e ^Vür- di§un§ Lcbillers: der Ortsvorstund, der Oeistlicke, der bekrer, der Vereins redner, allen ist bier eine reine, kräftig tteinM Xeiiös, VöllM-LaM, Ulm. von vr. Keinrich Dernburg, Geheimem Justizrat, Professor an der Universität Berlin seit einigen Wochen vollständig vorliegend 1. Band: Die allgemeinen Lckrcil. 2. Band: Die Schuldvcrhältnisse. 3. Band: Das Sachenrecht. 4. Band: Deutsches Familienrecht. 5. Band: Deutsches Erbrecht. ^ 10 60; geb. ^ 12.60 20.40; geb. 22.65 16.—; geb. -O 18.— ^ 10.—; geb. 12.— 12.—; geb. 14.— 1. Ergänzungsband: Bayrisches Landesprivatrecht von Professor vr. P Oert- mann in Erlangen. 13.—; geb. 15.— 2. Ergänzungsband: Elsaß-Lothringisches Landesprivatrecht von Professor vr W. Kisch in Strahlung i. E. 24.—; geb. 27.— 3. Ergänzungsband: Sächsisches Landesprivatrecht von Amtsrichter vr. Kloß. ^ 7.60; geb. 9.60 Aus den zahlreichen direkten Anfragen und Bestellungen ersehen wir, daß das Vorliegen von 5 Mandel, des Hauptwerkes und 3 Ergänzungskänden viele Juristen veranlaßt, alle vorliegenden Bände anzuschaffen oder die ihnen fehlenden zu ergänzen. Eine Besprechung in 1905 Nr. 1 der »Literarischen Mitteilungen der Annalen des Deutschen Reichs» schließt mit den Worten: Zahlreiche süngere Juristen sind unterdessen als Lehrer des B. R. mit tüchtigen Leistungen auf den Plan getreten; aber bis auf den heutigen Tag istkeiner, wasPlastik undKlarheit der Darstellung, das feine Gefühl siir die Bedürfnisse der Praxis und die Beherrschung des gewaltigen Stoffes betrifft, Heinrich Dernburg gleichgekommen. Zum Zweck einer umfassenden Verwendung für das bedeutsame Werk stellen wir ausführliche Prospekte kostenfrei zur Verfügung; deren Versendung, besonders an die in der Praxis stehenden Juristen Ihres Kundenkreises, wird sich als lohnend erweisen. In Wechnung 13/12. gegen bar 0/8. Buchhandlung des Waisenhauses. Halle a. S., Januar 1905.