Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040528
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190405288
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19040528
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-28
- Monat1904-05
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4644 Nichtamtlicher Teil. 121, 28. Mai 1904. Bildern lebensgroß hier ausgestellt worden sind. In diesen Räu men, die sich so selbstbewußt in dem für alle Ausstellungen charakteristischen Gewirr von Nichtigkeiten behaupten, ist die alte Wahrheit mit seltener Eindringlichkeit erkennbar: die deutschen Schlachten sind eigentlich von Schulmeistern geschlagen worden. Kreisoer ein mecklenburgischer Buchhändler. — Wie der Verband der Kreis- und Ortsvereine, der Provin^al- Buchhändlerverband für das! Königreich Sachsen, der württembergischc, der elsaß-lothringische und der Münchener Buchhändlervercin alle im Jahre 1879, dem Jahre deö genossen schaftlichen Zusammenschlusses im Buchhandel, gegründet worden sind, so hat auch der bereits seit dem 27. August 1850 bestehende Kreisverein mecklenburgischer Buchhändler sich in obigem für das buchhändlerische Vereinswesen denkwürdigen Jahr eine neue Verfassung gegeben. Zu der fünfundzwanzigsten Hauptversammlung nach dieser Neu-Konstituierung ladet der Vorstand jetzt die Mitglieder nach der Hauptstadt des Landes Schwerin ^ür den 19. Juni^ ein. Die Tagesordnung ist aus Ausfahrt gefeiert werden. Eine rege Beteiligung der Mitglieder an dieser Jubelfeier ist erwünscht. Der Fall Klinge (a,1ia,8 Müller) vor dem Reichs gericht. (Vergl. Börsenblatt 1903, Nr. 37. 38, 40, 41, 42 44, 46. 51, 144, 147, 205 und 1904, Nr. 59). — In der letzten der vor stehend aufgeführten Nummern des Börsenblattes berichteten wir, daß der »Buchhändler« Karl Klinge aus Bremen, ein früherer Lehrer, wegen Betrugs im Rückfalle, und zwar wegen voll endeten in 31 und versuchten in 4 Fällen, am 9. März von der Straf kammer des Landgerichtes Göttin gen zu 8 Jahren Zuchthaus, Ehrverlust und einer Geldstrafe von 5275 ^ verurteilt worden war. Der Verurteilte wollte sich bei dieser Strafe nicht beruhigen und hatte Revision beim Reichsgericht beantragt. In dieser beschwerte er sich darüber, daß über seine Vernehmung durch den Staats anwaltschaftsrat vr. H. kein Protokoll ausgenommen worden sei. Dieser Beamte habe ihn bedroht, um ein Geständnis von ihm zu erpressen, indem er gesagt habe, wenn er nicht gestehe, bekomme er fünf Jahre Zuchthaus. — Da keinerlei Beweis für diese Be hauptung vorlag, ein Revisionsgrund auch sonst nicht gegeben war, so erkannte das Reichsgericht am 26. Mai auf Verwerfung der Revision. Urheberrecht. — NachdruckvonGedichtenderKönigin von Rumänien wurde der Schriftstellerin Gabriele von Ersten Strafkammer des Berliner Landgerichts II zu verantworten hatte. Die Angeklagte ist Herausgeberin eines für den Adel be rechneten Almanachs, der sich »High Life-Kalender« betitelt. Der selbe bringt ausschließlich Porträts aus der Adelswelt, sowie von adeligen Personen verfaßte Gedichte. Da Fräulein v. Lieres- Willkau die Absicht hatte, ihrem Kalender für 1904 einige Ge dichte der bekanntlich unter dem Pseudonym »Carmen Sylva« schreibenden Königin Elisabeth von Rumänien einzuverleiben, so Handlung von Alexander Duncker in Berlin. Nachdem sie den Bescheid erhalten hatte, es würde ihr der Nachdruck nur gegen Zeilenhonorar und Quellenangabe gestattet werden, erklärte sie sich zwar mit der Zahlung eines Honorars einverstanden, wollte jedoch von einer Quellenangabe in ihrem Kalender nichts wissen. Trotzdem die Firma unter diesen Umständen ihre Einwilligung versagte, nahm die Angeklagte vier Gedichte der Königin, die dem nommen waren, in ihrem Kalender auf und ließ ihn drucken. Noch vor Erscheinen des Buches sandte sie ein Exemplar nach Bukarest und erhielt am 1. Januar d. I. von dem Sekretär der Königin ein Schreiben, in dem die königliche Dichterin ihren Dank und ihre Freude über das Erhaltene ausdrücken ließ. Als die Verlagsfirma davon Kenntnis erhielt, daß^Fräulein von^Lieres-Willkau entgegen worden war, an, er habe im Jahre 1897 die Verlagsbuchhandlung von Duncker übernommen. Es sei allerdings zwischen ihm und der Dichterin bei den neuen Auflagen der Vertrag nicht erneuert worden; indessen seien die Werke der Königin unter einem Pseudonym erschienen und es gingen daher die Urheberrechte wie üblich auf den Verleger über. Demgegenüber führte der Ver teidiger der Angeklagten Rechtsanwalt Lebin aus, es sei zweifel haft, ob dem Nebenkläger das Verlagsrecht zustehe, da einerseits der Vertrag nicht bei der zweiten und dritten Auslage erneuert gelten könne. Es käme daher nur darauf an, ob die Königin von Rumänien ihre Einwilligung versagt haben würde. Dies sei jedoch nicht der Fall, denn die Königin habe in dem Brief ihre Freude über das Erscheinen des Kalenders ausgedrückt. Wäre sie nicht mit dem Nachdruck der Gedichte einverstanden gewesen, so hätte sie, da das Werk sich noch im Druck befand, telegraphisch die Herausgabe desselben verhindern können. — Der Staatsanwalt hielt ein Vergehen gegen das Gesetz zum Schutze des Urheberrechts für vorliegend und beantragte eine Geldstrafe von zweihundert Mark eventuell vierzig Tage Gefängnis. Der Gerichtshof er kannte auf hundert Mark Geldstrafe eventuell zehn Tage Haft. Auf Vernichtung des Kalenders wurde nicht er kannt, weil der Nebenkläger keinen Antrag in dieser Richtung gestellt hatte. Piellusch. die Post. — Wie die Poststatistik ergibt, ist die relcttive Steigs rung der Drucksachenversendung gegenwärtig beträchtlich stärker als die des Vriefverkehrs. Die Ursache ist vorzugsweise auf die in den letzten Jahren erfolgte rasche Ausbreitung der Waren versandgeschäfte, die ihre Kundschaft lediglich durch Preislisten versendung erwerben, zurückzuführen. Da diese Druckschriften meistens in großen Mengen auf einmal zur Absendung gelangen, würde durch sie die Pünktlichkeit in der Briefbeföroerung oft genug ernstlich bedroht werden, wenn nicht die Postverwaltung dazu übergegangen wäre, die Bahnpostcn möglichst von der Druck sachenbearbeitung zu entlasten. Zu diesem Zwecke sind, wie die »Köln. Ztg.« schreibt, an den wichtigsten Eisenbahnknotenpunkten besondere Drucksachen - Bearbeitungsstellen eingerichtet worden, denen die bei den Ortspostanstalten massenweise auf gelieferten, ihrem Inhalt nach nicht eiligen Drucksachen, wie Geschäftsanzeigen, Preislisten, Lotterieanzeigen usw., nachdem sie die nötige Vorbehandlung erfahren haben, zur weiteren Be arbeitung zugeführt werden. Diese Drucksachen-Bearbeitungs- stellen sortieren die ihnen zugehenden Sendungen sorgfältig nach Eisenbahnkursen, so daß sie bis zur Erreichung ihres Bestim mungsortes den Bahnposten unterwegs keine nennenswerten Schwierigkeiten verursachen. Außerdem werden in größeren Städten die nicht eiligen Drucksachen für die weniger belasteten Briefbestellungen zurückgestellt. Diese von der deutschen Reichs postverwaltung getroffenen Maßnahmen dürften den Interessen des Publikums mehr entsprechen, als das in manchen andern Ländern übliche Verfahren, die Drucksachen ausnahmslos von der Briefbeförderung zu trennen, das heißt, sie von allen die schnell fahrenden Züge begleitenden Bahnposten fernzuhalten. Bei uns werden alle eiligen Drucksachen, wie Börsenzettel, Kursberichte, Zeitungen, nach wie vor genau in derselben Weise befördert, wie Briefe und Postkarten. Was die russische Jugend liest. — Eine russische Zeit schrift hat kürzlich, wie wir dem »Literarischen Echo« entnehmen, bei Schülern und Schülerinnen höherer Lehranstalten (Gymnasien, Realschulen, Töchterschulen usw.) eine Rundfrage darüber ver anstaltet, welche Lektüre die Jugend zu bevorzugen pflege, und darauf über 1000 Antworten erhalten. Unter den Lieblings schriftstellern der Jugend steht an der Spitze Leo Tolstoi mit 691 Stimmen — »Auferstehung« wird als Lieblingsbuch 296 mal genannt —, dann kommt Gorki mit 586 Stimmen, weiter Dostojewski (494), Turgenjew (470), Tschechow (458); über 100 mal werden noch 15 Schriftsteller genannt. Zu denen, die weniger als 100 Stimmen erhalten haben, gehören u. a. Puschkin, Ler- montow, Gogol, Alexei Tolstoi und Leonid Andrejew. Von nicht russischen Schriftstellern hat es keiner auf 100 Stimmen gebracht; mehr als 50 haben nur dreizehn bekommen. An erster Stelle steht Maupassant mit 86 Stimmen, dann folgen Erckmann-Cha- trian, Zola, Dickens, Hugo und ganz zuletzt Goethe und Schiller mit je 52 Stimmen. Unter 50 Stimmen haben u. a. Shakespeare, Ibsen, Daudet, Cervantes. Personalnachrichten. Ernennung. — Der Reichsanzeiger macht jetzt offiziell be kannt (siehe unsere Mitteilung in Nr. 113), daß Seine Majestät der deutsche Kaiser den Geheimen Regierungsrat und Vortragenden Rat im Ncichsamt des Innern Di. van der Vorght zum Präsi denten des Kaiserlichen Statistischen Amts mit dem Range der Räte zweiter Klaffe ernannt hat.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder