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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1901
- Sprache
- Deutsch
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Mit dem Beginn der neunziger Jahre regte sich allenthalben Neues in der Kunst und damit auch in der Karikatur. Es trat ein Bruch der alten mit der jungen Generation ein. Die Jungen strebten nach der Führung, und besonders in den neu gegründeten Zeitschriften Jugend und Simplicissimus fand die neue Kunst kräftigen Ausdruck. Aber auch die übrigen Blätter blieben nicht zurück, und so schafft ein ganzer Stab von Künstlern der Moderne für diese, von denen Th. Th. Heine jedenfalls die interessanteste Erscheinung ist. Aus der langen Reihe der modernen Künstler seien noch hervorgehoben: Hans Baluschek, Walter Caspari, Franz Christoph, F. Czabran, Edm. Edel, R. M. Eichler, L. Feininger, W. Georgi, E. Heilcmann, Franz Jüttncr, Eugen Kirchner, Kubinyi, Münzer, E. Neumann, Bruno Paul, v. Reznicek, A. Schmidhammer, Karl Schriebe!, Wilhelm Schulz, E. Thöny, Rudolf Wilke. Da wir eine Geschichte der deutschen Karikatur und humoristi schen Zeichnung im 19. Jahrhundert bisher nicht besaßen, so füllt Hermanns Monographie wirklich eine Lücke aus, wenn dieser be liebte Ausdruck denn wieder einmal gebraucht werden soll. Reich illustriert, wird das Werk sicher zahlreiche Freunde finden schon deshalb, weil es sich m>t einem Stoffe beschäftigt, der in den letzten Jahren mehr und mehr in den Vordergrund der künst lerischen Anteilnahme gerückt ist und der uns heute in hohem Grade reizvoll und schätzenswert erscheint. Kleine Mitteilungen. Post. — Keine Ersatzpflicht für Einschreibsendungen haben bisher übernommen: die Vereinigten Staaten von Amerika, Argen tinien, Brasilien; von den britisch-australischen Kolonien: Süd australien, Westaustralicn und Tasmanien; ferner Canada, die Kap-Kolonie, Ecuador, Guatemala, Natal, Oranje-Freistaat, Paraguay und Peru. Post. — Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird em pfohlen, die abzusendendcn Pakete möglichst so einzurichten, daß sie als Postpakete befördert werden können. Um als Postpaket befördert werden zu können, dürfen Sendungen nach dem Auslande nicht schwerer sein als 5 ÜA (bezw. 3 lr^ nach Paraguay, Persien über Bremen oder Hamburg, Rhodesia, Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln, Betschuanaland, Bolivien). Pakete, die den bezüglichen Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Postverwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb Deutschlands durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben; die Beförderung solcher Pakete (Postfrachtstücke) ver ursacht höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlichkeiten, lieber bestehende Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der -Postpakete» nach einzelnen Ländern erteilen die Postanstalten Auskunft; ebenso über «Postfrachtstücke- nach dem Auslande (Paketsendungen, die den Bedingungen für -Postpakete» nicht entsprechen). Beschlagnahme (vgl. Nr. 229 d. Bl.). —Unsere Mitteilung im Börsenblatt Nr. 229, betreffend die Beschlagnahme der im Verlage -Heimdall- in Stuttgart erschienenen Schrift -Die ge heimen Instruktionen der Jesuiten» ist dahin einzuschränken, daß die Schrift nur iu M ainz beschlagnahmt worden ist. Aus anderen Orten ist nichts über eine Beanstandung der Schrift gemeldet worden. Angebliche Handelsgebräuche. — Die Leipziger Zeitung berichtet über einen zwischen dem Leipziger Amtsgericht und der Leipziger Handelskammer geführten Meinungsaustausch, der der Beachtung von Prozeßparteien auch im Buchhandel zu em pfehlen ist: Gelegentlich eines in einer Prozeßsache zu fällenden Gutachtens hatte der Berichterstatter der Handelskammer in der öffentlichen Sitzung vom 28. Juni 1901 auf die zunehmende Inanspruchnahme der Handelskammer durch die Gerichte aufmerksam gemacht und die Kammer gegen eine weitere Belastung in dieser Richtung, namentlich durch Ersuchen um Feststellung von Handels gebräuchen in Fällen, wo an einen Handelsgebrauch gar nicht gedacht werden könne, verwahrt. Diese Ausführungen haben den Vorstand des Leipziger königlichen Amtsgerichts veranlaßt in einer Zuschrift an die Kammer darauf hinzuweisen, daß die Gerichte an einer derartigen Belästigung der Kammer ohne eigene Schuld seien, nach prozessualen Grundsätzen sich aber der Ver pflichtung nicht entziehen könnten, die Nichtigkeit einer angriffs- oder verteidigungsweise aufgestellten Behauptung über das Be- ! stehen eines Handelsgebrauchs zu erörtern, wobei sie meistens der Hilfe der Kammer nicht entraten könnten. Es ist nun seitens der Handelskammer dem Amtsgerichts erwidert worden, daß die oben genannten Auslassungen keinen Vorwurf gegen die Gerichte einschließen, vielmehr sich dagegen richten sollen, daß die Par teien, bezw. deren Vertreter im allgemeinen viel zu leicht geneigt sind, sich zur Unterstützung von Rechtsansprüchen, die in Verträgen oder gesetzlichen Bestimmungen keine Begründung finden, auf angebliche Gebräuche und Gewohnheiten des Handels und Ver kehrs zu berufen, und daß es deshalb dankbar begrüßt werden würde, wenn sich Mittel und Wege finden ließen, um zu erreichen, daß sich die Parteien und deren Vertreter bei ihren Behauptungen über das Bestehen von Handelsgebräuchen einer gewissen Zurück haltung befleißigen würden, um der Kammer unnötige Erörte rungen und Belästigungen ihrer Bezirkseingesessenen zu ersparen. Das englische Kriegsamt und das litterarische Ur heberrecht. — In -Petermanns Mitteilungen aus Perthes' geo graphischer Anstalt- Nummer 495 bezichtigt der bekannte Karto graph Habenicht das englische Kriegsamt des unerlaubten Nach drucks. Vor zwei Jahren gab die Regierung der südafrikanischen Republik eine von F. und W. Jeppe nach neuen Landesaufnahmen bearbeitete Spezialkartc von Transvaal in sechs Blättern bei Wurster, Randegger L Co. in Winterthur in Druck. Die Regierung hielt mit der Ausgabe der Karten aber bis jetzt zurück, damit der Feind sie sich nicht nutzbar machen könne. Nachdem die Karte jetzt veröffentlicht worden sei, stelle sich heraus, daß das englische Kriegsamt sich ein Exemplar vor mehr als Jahresfrist auf unrechtmäßigem Wege verschafft und sie in einer Art, die man nur als unerlaubte Nachbildung bezeichnen könne, für ihre »Na-p ok Nransvaal auä Orav^s bst-ss Ltats- benutzt habe. Das englische Kriegsamt habe nämlich die Jeppesche Karte photographisch vergrößern lassen. Es sei zwar, schreibt Habenicht, der Fall nicht ungewöhnlich iu Kriegsfällen, daß fremde Karten auf diese Weise den eigenen Offizieren zugänglich gemacht würden, wenn aber das englische Kriegsamt seine Karte in den Handel bringe, wie hier geschehen sei, obwohl die Verfasser durch die Notiz -oopzu-iKlltsck- ihr Eigentumsrecht sich Vorbehalten hätten, so sei das geradezu litterarischer Diebstahl. Den Gipfel der Un befangenheit aber erreiche das englische Kriegsamt, indem cs unter jede SektionseinerKartesetze: -r41l rigllts rsssrvsä-. — Herr Habenicht scheint uns da stark über das Ziel hinauszuschießen. Vom moralischen Standpunkte aus mag man ja bedauern, daß die Regierung der süd afrikanischen Republik nur Nachteile von ihrem Originalwerk, ihr Feind dagegen vermutlich bedeutenden Vorteil vom Nachdruck gehabt hat. Rechtlich aber dürfte es wohl nicht genügen, ein solches Werk einfach durch den Aufdruck -Oopzu-ißchtsck- zu schützen, zumal wenn der betreffende Staat der Berner Litterar-Union nicht angehört. Den Engländern fiel ein herrenloses Gut in die Hände, das sie vortrefflich brauchen konnten. Sie benutzten es um so rücksichts loser, als sie sich im Kriege mit dem Verlierer des Gutes befanden, und sie suchten sich gegen weitere Nachbildung von anderer Seite durch den Aufdruck -^11 rigtnts rsssrvscl- zu schützen. ?. L. Straßburger Druckerei undVerlagsanstalt vormals R. Schultz L Cie. in Straßburg i/E. — Der Reingewinn des Geschäftsjahres 1900/01 ist 14l 341^ 53 -) (1899/1900:140029^53 H). Passiva: Gescllschaftskapital: 1400000.^; Kreditoren: 455304^70°); Reservefonds: 80 436 20°); Spezialreservefonds: 42 227 ^79-); Reserve für unsichere Ausstände: 11 794 15 -); Vortrag aus 1899/1900: 9 685 95 Reingewinn 141 341 53 -); in Summa 2 140 790 ^ 32 ->). Aktiva: Maschinen und Zubehör, Schriften, Utensilien für Druckerei, Setzerei, Gießerei, Lithographie, Buch binderei re.: 512 105 35 -); Begonnene Arbeiten 25 159 .L 63-); Büchervorräte, Verlags- und Eigentumsrechte, Zeitungsunter nehmungen: 297 327 52 -); Formularverlag und Formular vorräte für die Verwaltungen: 43 823 03 H; Dampfmaschine, Dampföfen, Elektromotoren rc , Beleuchtung, Schlosserei, Schreinerei: 49 206 81 -); Unbedruckte Papiere: 48 499 68 -); Mobilien: 11500 Aktien der Saardruckerei: 470 000 Filiale Saar gemünd: 87 844 „/ii 85 -); Kassa: 22 570 >6 19 Kautionen: 22 000 Guthaben bei Banken: 12 555 71 -); Debitoren: 297 410^78-); Immobilien: 240 219 ^ 41-); Wechsel: 567 ^ 36 °); in Summa: 2 140 790 32 Die regelmäßigen Abschreibungen für dieses Geschäftsjahr betragen 18 590 ^ 26 ->). Vorstand und Aussichtsrat beantragen außerdem eine außerordentliche Ab schreibung von 10 000 und eine Zuweisung von 5000 ^ an den Spezialreservefonds. Als Dividende werden 7"/g (1. Dividende 40/0, Superdioidende 3"/„) in Vorschlag gebracht Sammlung der medizinischen Litteratur des Alter tums. — Wie die Frankfurter Zeitung hört, sollen die Königliche ! Akademie der Wissenschaften zu Berlin und die Dänische Akademie ! zu Kopenhagen beschlossen haben, eine vollständige Sammlung der gesamten medizinischen Litteratur des Altertums, ein -Oorpus vstsrum msälcorum», herauszugeben. Diese wissenschaftliche Unter nehmung würde ein ganz außergewöhnlich umfangreiches Werk werden.
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