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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1901
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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266 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Die 700 Uebersetzungen, die in den 7500 Werken ent halten sind, stellen davon nur den zehnten Teil vor. Ohne sie würde sich die Originalproduktion auf ungefähr 6800 Ver öffentlichungen stellen, eine Zahl, die höher ist als die, auf welche Herr Junker die Produktion des Reiches vor einigen Jahren (5000) geschätzt hat. Wir wünschen den weiteren Bemühungen auf diesem Gebiete verdienten Erfolg. Was die Tagespresse anbetrifft, so haben wir oben gesehen, daß die Zahl der deutschen Zeitschriften 225 beträgt. Im Jahre 1899 sind in Galizien 50 Zeitungen und Zeitschriften, davon 16 in ruthenischer Sprache, erschienen. Die Zahl der Zeitschriften in slowenischer Sprache hat im Jahre 1897 55 betragen, davon sind zwei in den Vereinigten Staaten N.-A. veröffentlicht worden. Die bedeutendsten Zeitungen von Oesterreich-Ungarn finden sich in dem jährlich veröffentlichten, sehr beachtens werten Zeitungs-Adreßbuch der Firma Perles verzeichnet. Der 34. Jahrgang verzeichnete 2184 Zeitungen (37 mehr als im vorhergegangenen Jahre), die in 307 Orten, in 15 verschiedenen Sprachen erschienen waren, und zwar 1309 deutsche, 352 tschechische, 213 ungarische, 111 polnische, 71 kroatische und 128 in anderen Sprachen. Der neueste, 35. Jahrgang, der im Oktober 1900 erschienen ist, verzeichnet 2194 Zeitungen. Die Entwickelung des Buchhandels und der damit verknüpften Gewerbe in Oesterreich-Ungarn ergiebt sich aus der folgenden Tabelle, die sich auf die Angaben des Perles- schen Adreßbuches stützt.*) Firmenbestand 1898 1795 1899 1865 1900 1923 Orte 554 566 582 Buchhandlungen 1615 1637 1696 Verlagshandlungen 274 298 290 Sortimentsbuchhandlungen 1308 1316 1406 Antiquariatsbuchhandlungen 241 329 355 Kunst- und Landkartenhandlungen 690 704 729 Musikalienhandlungen 669 732 755 Leihbibliotheken 261 310 329 Musikalien-Leihanstalten 41 57 55 Die Zahl der Firmen ist besonders in Nieder-Oesterreich gestiegen, wo es im vorigen Jahre 396 Firmen in 25 Orten (375 in Wien) gegeben hat, in Böhmen (354 Firmen in 127 Ortschaften; 94 in Prag) und in Ungarn (548 Firmen in 204 Ortschaften; 120 in Budapest). Ein besonderer Bericht, der im März 1900 über die allgemeine Lage des Handels an die Handelskammer erstattet worden ist, stellt fest, daß die litterarische Produktion in Fort schritt begriffen ist, während die Bedingungen des Bücher marktes immer schlechter werden, da das Publikum vor allen Dingen billig zu kaufen wünscht. Oesterreichischen Verlegern, insbesondere denen medizinischer Werke, ist es gelungen, Ver öffentlichungen, die ausländischen Gelehrten ihre Entstehung verdanken, in Wien herauszugeben; anderseits läßt eine große Anzahl österreichischer Schriftsteller ihre Werke in Deutschland erscheinen. Das kommt auch auf dem Produktionsgebiete der musikalischen Werke vor, die, ihrer Natur nach, mehr als Bücher einen internationalen Charakter tragen. In dieser Beziehung enthält der erwähnte Bericht folgende Worte, mit denen wir diese kurze Beschreibung der österreichisch-ungarischen Produktion beenden wollen: »Wir dürfen versichern, ohne Gefahr zu laufen, Lügen gestraft zu werden, daß der einzige Grund, weswegen unser Musikalienhandel nicht so produktiv ist wie der anderer Länder, in dem mangelhaften Zustande unserer internationalen Beziehungen in Sachen *) Adreßbuch für den Buch-, Kunst-, Musikalienhandcl und verwandte Geschäftszweige der österreichisch-ungarischen Monarchie. 33., 34., 3b. Jahrgang. Herausgegeben von Moritz Perles in Wien des Urheberrechts gesucht werden muß, besonders in dem Mangel eines Vertrages mit den Vereinigten Staaten und in der Thatsache, daß Oesterreich der Berner Konvention bisher nicht beigetreteu ist.« (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Das Land gericht I in Berlin hat am 25. September v. I. den verant wortlichen Redakteur der -Germania-, Hans Contzen, wegen Beleidigung der Beamten der Staatsanwaltschaft und der Ge richte in Könitz, sowie der Polizei von Könitz und Berlin zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Unter Anklage gestellt waren zwei am 30. Mai und am 6. Juni v. I. erschienene Artikel der »Ger mania-, die nach der im Urteile getroffenen Feststellung den gegen die fraglichen Beamten gerichteten Vorwurf der verbrecherischen Rechtsbeugung enthalten. Die Artikel beschäftigten sich mit den Anstrengungen der Behörden, den an dem Gymnasiasten Winter in Könitz verübten Mord aufzuklärcn und sollten die Ansicht wieder- spicgeln, die das Publikum in Könitz von der Sachlage damals an geblich hatte. Nach der Feststellung des Gerichts war der Sinn der Ausführungen der -Germania- der, daß dieBeamten dieThäterschaft nicht ans Licht bringen wollten. Der Angeklagte habe, so heißt es im Urteil weiter, dieser öffentlichen Behauptung der Einwohner von Könitz in jenen Artikeln nicht widersprochen, sondern versucht, sie durch weitere Anführungen zu rechtfertigen und sie als wahr oder doch wenigstens möglicherweise wahr hinzustellen. Dadurch habe er selbst eine ehrenkränkende Behauptung aufgestellt und ver breitet. Berechtigte Interessen habe der Angeklagte nicht wahr genommen. Wenn der Angeklagte einwende, er habe nur ein Stimmungsbild aus Könitz geben und die Ansicht der dortigen öffentlichen Meinung zu den Ohren der Staatsregierung bringen wollen, so sei ihm entgegenzuhalten, daß die Regierung sich, wie er wußte, wohl darum kümmerte. Die Veröffentlichung sei also nur zum Zwecke der Beleidigung erfolgt. Die Revision des Angeklagten kam am 8. d. M. vor dem 2. Strafsenate des Reichsgerichts zur Verhandlung. Der Angeklagte rügte in erster Linie Verkennung des K 193 St.-G.-B., den das Landgericht nicht im Sinne der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgelegt habe. Der Angeklagte habe eigene und fremde berech tigte Interessen vertreten. Der Konitzer Mord habe deshalb solches Aufsehen erregt, weil er mit anderen ungesühnt gebliebenen Mord- thaten große Aehnlichkeit habe. Daran, daß über die That Klarheit geschaffen werde, habe jedermann ein berechtigtes Interesse. Der Angeklagte habe ein solches nicht nur persönlich gehabt, sondern auch als Vertreter der Presse. Diese letztere sei bei ihrer gegen wärtigen Entwicklung wesentlich mit berufen, Verbrechen aufzudecken, wie denn auch die Behörden selbst sich der Presse zu diesem Zwecke bedienten. Der Oberreichsanwalt erklärte, das Urteil stehe nach seiner Auffassung durchaus auf dem Boden der reichsgerichtlichen Recht sprechung und enthalte den strafbaren Thatbestand in rechts irrtumsfreier Feststellung. Vergeblich berufe sich die Revision auf ein Urteil des Feriensenates des Reichsgerichts von 1897, in dem ausgesprochen sei, daß eine Beleidigung nicht vorliege, wenn der Thäter bei Veröffentlichung eines beleidigenden Gerüchtes aus spreche, daß er die darin enthaltene Anschauung mißbillige. Denn es sei festgcstellt, daß der Angeklagte versucht habe, das Gerücht zu rechtfertigen. Das Reichsgericht verwarf die Revision. Vom Reichstag. — Der Deutsche Reichstag trat am Diens tag den 8. Januar bei schwach besetztem Hause in die erste Be ratung des Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, und des Gesetzentwurfes über das Verlagsrecht ein. Die Beratung verbreitete sich gleichzeitig über beide Gesetzentwürfe. Nachdem die Abgeordneten vr. Sp ahn (Ctr.), vr. Esche (nl.), Dietz (Soz.), vr. Arendt (Rp.) und Haußmann-Böblingen (Dtsche. Vp.) gesprochen hatten, vertagte das Haus die weitere Beratung auf Mittwoch den 9. Januar. Der neue Index der verbotenen Bücher. — Das von der römischen Kongregation des Index herausgegebene Verzeichnis der verbotenen Bücher ist jüngst in einer neuen Auflage erschienen. In der Vorrede wird bemerkt, daß die Liste der »oeroehmten» Bücher der -heutigen Zeit angepaßt- sei. So seien alle Bücher fortgefallen, die gemäß den allgemeinen Dekreten der Päpste »ohne weiteres- verboten sind, und alle vor dem Jahre 1600 verbotenen. Ohne weiteres sind zum Beispiel alle Schriften von Ketzern verpönt, die »grundsätzlich oder gelegentlich- über Religion und alle ihre Themata handeln. Das trifft offenbar den größten Teil jener Litteratur, die nstht katholisch ist. Bei dem Rest '.wurde das Hauptaugenmerk auf alle jene Bücher gelegt, die
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