Erscheint täglich mit Ausnahme der Tonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis sür Mitglieder des BörseuverciuS ein Exemplar ro sür Nichtmitglicdcr so — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen. die dreigespaltene Petitzeile bder deren Raum 20 Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen so Psg.; Mitglieder des Börsen vereins zahlen sür eigene Anzeigen Iv Psg., ebenso BuchhaudlungSgehilsen für Stelle- gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenliereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 92. Leipzig, Mittwoch den 23. April. 1902. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Borstand teilt den Mitgliedern des Börsenvereins hierdurch ergebenst mit, daß er infolge Rücktritts des Herrn Reinhard Volkmann von seinem Amte als Vertreter der Amtlichen Stelle für den Deutschen Luch-, Kunst- und Musik-Verlag in New York wegen Weiterführung der Geschäfte der Amtlichen Stelle mit der Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig in Verbindung getreten ist und mit derselben einen Vertrag abgeschlossen hat, laut welchem die New Yorker Zweigniederlassung der Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig die Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlag in New York verwalten und vertreten wird. Der hierüber abgeschlossene Vertrag hat folgenden Wortlaut: I. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig betraut hierdurch die New Yorker Zweignieder lassung der Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig mit der Ausübung der Amtlichen Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikvcrlag für die Vereinigten Staaten von Nordamerika in New York. II. Die mit der Führung der Amtlichen Stelle verbundenen Arbeiten werden von der Zweigniederlassung der Firma Breitkopf L Härtel in New York durch ihren jeweiligen Geschäftsbevollmächtigten ausgeführt, dem seitens des Mutterhauses in Leipzig allezeit zur strengen Pflicht gemacht wird, die Interessen des Börsen vereins und seiner Mitglieder sorgsam zu wahren und den gesetzlichen Schutz der Verlagswerke durch die dafür in Amerika getroffenen gesetzlichen Einrichtungen auf Antrag der Mitglieder durch Anmeldung in die geführte Eintragsrolle in Washington pünktlich nach den dafür gegebenen Vorschriften zu bewirken. III. Die Kosten für die Schutzeintragungen werden mit den Antragstellern nach den dafür festgesetzten jeweiligen Sätzen verrechnet. IV. Allmonatlich ist dem Börsenverein für die Veröffentlichung im Börsenblatt eine Liste über die erfolgten Schutzeintragungen in die Eintragsrolle in Washington, soweit sie sich auf den Buch- und Kunstverlag beziehen, einzusenden, wofür der Börsenverein der Firma Breitkopf L Härtel die Kosten und Spesen vergütet Ferner hat die Firma Breitkopf L Härtel eine Liste der den Musikalienhandel betreffenden Ein tragungen unmittelbar an den Verein der Deutschen Musikalienhändler zur Veröffentlichung in seinen Mitteilungen »Musikhandel und Musikpflege« einzusenden. Dies hat nach Maßgabe einer zwischen dein Verein der Deutschen Musikalienhändler und der Firma Breitkopf L Härtel noch näher zu treffenden Ver einbarung gegen Vergütung der Kosten und Spesen durch den Verein der Deutschen Musikalienhändler zu geschehen. V. Für die Durchführung von Rechtsfällen wird nach Anhörung der Amtlichen Stelle vom Börsenverein ein Rechtsbeistand bestimmt, der nach getroffenem Abkommen Rechtsauskunft und Beistand gewährt. VI. Durch die Uebertragung der Geschäfte an den jeweiligen Geschäftsbevollmächtigten gemäß Ziffer II dieses Vertrags wird an der persönlichen Haftung der Firma Breitkopf L Härtel gegenüber dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig nichts geändert. In Gemäßheit von Ziffer V dieses Vertrages hat der Vorstand des Börsenvereins sich ferner auf Vorschlag der Firma Breitkopf L Härtel mit der Wahl des Herrn Louis C. Raegener i. Fa. Dickerson, Brown L Raegener, Ooumslors üt, 141 Lvosävü/, New York, als Rechtsbeistand für die Angelegenheiten der Amtlichen Stelle in New York ein verstanden erklärt. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 69. Jahrgang. .