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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1898
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- Deutsch
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27, 3. Februar 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 901 Konkurse. Von rein verlegerischen Geschäften (ohne Sortiments betrieb oder dessen Nebenzweige) fallierten im Jahre 1895: 6, 1896: 6.1897: 8. — Vom Auslande wurden 1895:3,1896:9 und 1897: 5 Konkurse im Börsenblatt gemeldet. — Vergleicht man die Ab- und Zunahme der im Buchhandelsbetriebe stattgefundenen Konkurse mit der eingangs erwähnten Gesamtstatistik, so ergiebt sich auch für den Buchhandel, daß das Jahr 1896 die wenigsten Konkurse gebracht hat. Neue Bücher, Kataloge rc. sür Buchhändler. Theater-Musik, Gesangsaufführungen, Lieder und Couplets. Eduard Bloch's (Berlin) Theater-Katalog Nr. 121. 8". 40 S- Faitnachts-Bühne. (Festspiele, Karnevalspossen, Schauerdramen, Musikscherze, Parodieen, Couplets, Pantomimen, Ulk-Vorträge.) Eduard Bloch's (Berlin) Theater-Katalog Nr. 119. 8". 48 S. mit Abbildungen. Export-llourusl. IvtsruationLlsr ^.uxsigsr kür Luebbauäsl und ÜuobAgvsrbs, kapiorinäustris, Lobrsibvarsu und llsirrmittsl. dir. 127. Val. XI. 7. (lammr 1898.) Irl. 4». 8. 97—112. Vortag von 0. Usäolor iu lisipxig. Ivb alt: Usus IHrsobglvuugov. — Xatalogs. — Nittsiluvgsv av8 Uawbvrg. — 6s8otes über Ilrbobsrroobt. — b'Irwsv Vor- esiobvis. — krivatbibliotbolrsv. — kroislistovoivgävgs. — disus I'irmov. — Usivs dlittolluvgsu. Geschichts- und Lesebücher in badischen Schulen (vgl. Nr. 25 u. 26 d. Bl.) — Die badische Zweite Kammer hat den hier schon erwähnten Antrag der Mehrheit ihrer Petitionskommission nach dreitägiger Debatte mit 29 gegen 28 Stimmen angenommen. Der Antrag lautet wie folgt: »Die Petition der Ortsgruppen der Deutschen Friedensgesell schaft zu Mannheim, Pforzheim, Offenburg, Konstanz und Lörrach wegen Reform des Schulunterrichtes ist der großheczoglichen Re gierung zur Kenntnisnahme zu überweisen in dem Sinne, daß die Geschichts- und Lesebücher der Volks- und Mittelschulen einer sorgfältigen Prüfung und Sichtung des Stoffes unterzogen werden, und zwar nach folgenden Grundsätzen: 1) alles chauvinistische Beiwerk ist fernzuhalten; 2) die Geschichte der Kriege ist nur in ihre allgemeinen Umrisse zu fassen; 3) die Kulturgeschichte der Völker ist in verstärktem Mähe zu pflegen.- Da die Annahme des Antrages sich hauptsächlich auf die Ab geordneten des Centrums stützt, so sind die folgenden Ausführungen des opponierenden Centrumsabgeordneten Birkenmayer besonders bemerkenswert. Dieser sagte u. a: Der Chauvinismus sei nicht bei uns, sondern jenseits der Vogesen zu finden, wo viele Leute es heute noch nicht dazu gebracht hätten, den Frankfurter Friedensvertrag anzuerkennen. In dem Bericht seien Autoritäten citiert zu Gunsten des Friedens, und Redner sei dem Fürsten Bismarck auch dankbar dafür, daß er nach Gründung des Reichs seine ganze Kraft sür die Erhaltung des Friedens eingesetzt habe. Je stärker das Deutsche Reich sei, desto erleuchteter seien die Franzosen. Nie habe Redner als Knabe eine größere Freude gehabt, als wenn von deutschen Heldenthaten erzählt oder gelesen wurde. Er habe einen alten Pfarrer in Breisach gehabt, der als Landwehroffizier die Kämpfe gegen die Franzosen mitgemacht habe. Wenn dieser erzählt habe, wie die Deutschen den Feind schlugen, da habe er sich immer gesagt: So machen wir es auch einmall Napoleon III. habe gesagt, wenn die Fran zosen nach Deutschland kämen, fänden sie überall die glorreichen Spuren ihrer Väter. Damit habe er wohl unsere verbrannte Pfalz und die verwüsteten Schlösser und Dörfer gemeint. Kein Schweizer werde Winkelried, kein Amerikaner Washington aus seinem Lesebuch verdrängen. Und der Papst selbst habe die Türken zwar nicht den -Erbfeind-, wohl aber den -Erzfeind- der Christen heit genannt und das Abendland zum Kampf gegen ihn aufgerufen. In Uhlands schönem Gedicht von den -Schwabenstreichen- stehe der Satz: -Zur Rechten sah man, wie zur Linken, einen halben Türken heruntersinken.- Das müsse auch aus der Schule hinaus, wenn man der Ansicht des Berichterstatters folgen würde. Chau vinismus werde bei uns nicht getrieben. Daß Winkelried sich Sperre in den Leib drückte, sei doch noch grausiger als die Kugeln, die Schwerin trafen. Der Antra; der Kommission thue seinem Gefühl förmlich wehe. Eigentlich gehöre es sich, die Petition zurück zuweisen, da sie nicht ordnungsgemäß begründet sei. Er hoffe, daß auch unsere Kinder sich freuen werden, daß sie in der Schule von deutschen Heldenthaten zu hören bekommen haben. Schulen in Rußland. — Die Frage der Einführung der allgemeinen Schulpflicht in Rußland geht ihrer Lösung entgegen. Die Kuratoren der Lehrbezirke, die zum Zwecke der Begutachtung nach Petersburg berufen wurden, sollen sich, wie die Nowoje Obos- renje meldet, für das Projekt des Geheimrates Rajew ausgesprochen haben, das die Einführung der allgemeinen Schulpflicht dringend empfiehlt. In einem Cirkular, das der Gouverneur von Stawropol an die ihm untergeordneten Behörden vor wenigen Tagen gerichtet hat, heißt cS mit Bezug auf diesen Gegenstand wörtlich: -Jeder Russe soll wissen, daß Kaiser Nikolaus II. ganz Rußland möglichst bald des Lesens und des Schreibens kundig sehen will. Jeder Russe weiß auch, wie teuer das russische Bauerntum seine völlige Un wissenheit bezahlt. Nicht nur die Diener des Czaren, sondern auch jeder Russe, der sein Vaterland liebt, müssen deshalb alle Krästc aufwenden, um den Wunsch des Monarchen der baldigsten Ver wirklichung zuzuführen. Ich fordere deshalb die Behörden auf, diese meine ausgesprochene Anschauung zu der ihrigen zu machen und ihre Thätigkeit darauf zu richten, daß im Reiche Licht ver breitet werde.- Kongreß für angewandte Chemie. — Im Laufe dieses Sommers, und zwar in den Tagen vom 28. Juli bis 2. August, wird sich in Wien der dritte internationale Kongreß für angewandte Chemie versammeln. Der Kongreß wird die hervorragendsten Autoritäten Europas und Amerikas auf dem Gebiete der ange wandten Chemie wie auch die Vertreter zahlreicher großer Jndustrieen, die im Zusammenhänge mit der Landwirtschaft, Metallurgie, Texick- Jndustrie rc. stehen, in Wien zusammenführen. Die Regierung ist durch Repräsentanten der Ministerien des Innern, des Krieges, des Handels, des Unterrichts, des Ackerbaues und der Finanzen im Organisationskomitee vertreten. Personalnachrichten. Historiograph des preußischen Staates. — Dem Pro fessor vr. Reinhold Koser in Berlin, Direktor der königlichen Staatsarchive, ist an Kaisers Geburtstag die Würde eines -Historio graphen des preußischen Staates- verliehen worden. Er ist der sechste Geschichtsschreiber, der diesen Titel trägt. Seine Vorgänger in dieser Würde waren Johannes v. Müller, Berthold Georg Nie- buhr, Friedrich Wilken, Leopold v. Ranke und Heinrich v. Treitschke. Doktorjubiläum. — Der berühmte Orientalist, Mitbe gründer des Studiums der Sanskritsprache in Deutschland Ge heimrat Professor Or. Otto von Böhtlingk in Leipzig begeht am heutigen Tage (3. Februar) den Gedenktag seiner vor sechzig Jahren in Gießen erfolgten Erwerbung des Doktorgrades. Der Gelehrte steht jetzt im dreiundachtzigsten Lebensjahre und er freut sich trotz seines hohen Alters einer bewundernswerten Arbeits kraft und Geislessrische. Gestorben: in Dresden der bekannte Tiermaler und Zeichner Guido Hammer. Er war ein Bruder des im Jahre 1862 verstorbenen Dichters Julius Hammer und am 4. Februar 1821 in Dresden geboren. Als Jagdliebhaber wandte er sich der Tiermalerei zu und fand mit seinen frischen, naturwahren Tier- und Jagdbildern großen Beifall. Die Dresdner Galerie besitzt von ihm die Gemälde -Ge flecktes Windspiel- (1852) und -Wildsau mit Frischlingen von einem Hunde gestellt- (1860). In weiten Kreisen bekannt wurde er als Zeichner für die -Gartenlaube- und die -Jllustrirte Zeitung-; zu seinen Illustrationen schrieb er selbst anziehende Schilderungen. Selbständig erschienen von ihm die Werke: -Hubertusbilder, Album für Jäger und Jagdfreundc- (Glogau 1856, 2. Ausl. 1877); -Jagd- bilder und Geschichten aus Wald und Flur- (Glogau 1863, 2. Ausl. 1889); -Wild-, Wald- und Waidmannsbilder» (Leipzig 1891). S p r e ch s a a l. Rechtsfrage betr. Brandschaden. Von einem vor Weihnachten in dritter Auflage erschienenen Buche erlitt jetzt eine Partie roher Exemplare Brandschaden. Die Ver sicherungsgesellschaft ist bereit, den Druckherstellungswert der be schädigten Exemplare zu bezahlen, nicht aber Honoraranteil für die beschädigten Exemplare. Es ist nämlich ein Honorar nicht bar aus gezahlt worden, sondern der Verleger hat die Bearbeitung — Ucber- tragung in neue Rechtschreibung, erklärende Fußnoten rc. und Korrekturen — selbst besorgt. Es war das eine sehr zeitraubende Arbeit. Einsender meint, daß eine Honorarentschädigung pro rata der verbrannten Exemplare wohl gerechtfertigt ist. Wie liegt der Fall rechtlich? H., 31. Januar 1898. 0. zliichmdjcchzigtzer Jahrgang. 121
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