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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1896
- Strukturtyp
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- 1896-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1896
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- Deutsch
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L54, 30. Ottober 1896. Nichtamtlicher Teil. 7047 Bestimmungen über Papierfabrik»!»« und Papirrhandrl in Frankreich. Das Syndikat der französischen Papierfabrikanten hat kürzlich die folgenden Bestimmungen angenommen: DaS Papier wird nach Centnern verkauft, sei es in Riesen nach seinem nominellen Gewicht, sei es in Rollen. Das Ries Papier in Folio hat 500 Bogen. Bei gewissen feinen Packpapieren und bet Filtrierpapier ist besondere Angabe nötig, weil diese Papiere noch häufig in Riesen zu 480 Bogen in den Handel kommen. Die Länge der Rollen hat sich nach der Bestellung zu richten; das Gewicht des Rollenpapieres wird in Grammen nach dem Quadratmeter bestimmt. Das Papier bleibt verkäuflich, so lange nicht sein Gewicht sich vom nominellen Gewichte mehr oder weniger entfernt: unter 20 Gramm der Quadratmeter mehr als 8°/o> von 20—30 Gramm dsgl. 4°/„, von 30—180 Gramm dsgl. 2ff//o, von 180—240 Gramm 4"/g, über 240 Gramm dsgl. 8°/o- Für Packpapier beträgt der Spielraum von 4"/„ mehr oder weniger 20—540 Gramm. Hat der Käufer ein Maximal- oder Minimal-Gewicht ausge macht, so kann die Differenz, die sich nur in einer Richtung ergeben darf, das Doppelte der oben angegebenen Grenzen erreichen. Die einzelnen Bogen und die Teile der Rollen, die eine von der Mitte der Packung verschiedene Stärke haben, können nicht als Typen zur Beurteilung einer ganzen Lieferung gelten. Für die besonderen Herstellungen (wie Gewicht, Format, Färbung, Wasserzeichen), die nicht regelmäßig im Handel verkauft werden können, hat der Käufer ohne Anspruch auf Entschädigung die Ueber- schreitung des Maßes zu tragen bis zu 5°/^ bei Aufträgen über lOOOO Kilo, 1l)o/g bei solchen von 1000 bis 10000 Kilo, 20"/„ bei Aufträgen unter 1000 Kilo. Bei diesen besonderen Herstellungen ist der Käufer verpflichtet, die zweite und dritte Wahl bis zu 15"/o der Menge anzunehmen. Dieser Paragraph bezieht sich vornehm lich auf die feinen Schreibpapiersorten. Der Preis der zweiten Wahl ist 10°/g unter dem der ersten, der Preis der dritten richtet sich nach der Vereinbarung. Leichte Abweichungen in Bezug auf Färbung, Reinheit und Zähigkeit könne» keinen Anhalt für Ablehnung eines Papieres geben, sie sind in gleicher Weise geduldet in den verschiedenen Gebieten einer und derselben Fabrikation; sie müssen aber sorgfältig durch Auslese ausgeschieden werden, soweit sie sich aus die Farbe beziehen. Der Grad der Leimung richtet sich nach dem Zwecke, für den das Papier bestimmt ist. Schreibpapier muß unter allen Umständen gut geleimt sein. Druckpapier zerfällt in ungeleimteS, halbgeleimtes und geleimtes. Abgesehen von besonderen Abmachungen bei der Bestellung ist der Fabrikant ermächtigt, den Brei so zusammenzusetzen und zu füllen, wie er glaubt, daß er der Zweckbestimmung des Papiers genügen wird, wenn diese Zweckbestimmung angegeben ist; im übrigen hat der Fabrikant dem Papiere das Ansehen des normalen Typus zu geben. Besondere Abmachungen können sich besonders auf folgende Punkte beziehen: 1. daß das Papier entweder ohne Zusatz oder mit Zusatz in bestimmtem Verhältnis, 2. daß es ohne Holzschliff, 3. daß es aus reinem Stroh hergestellt sein soll. Das Verhältnis der Asche als Rückstand bei der Verbrennung darf bei den ohne Zusatz hcrzustellenden Papieren 3"/„ nicht über schreiten; eine Differenz bis 3°/„ des Gewichtes des Papieres ist übrigens zugelassen für das Verhältnis der Asche der anderen Papiere. Das Gewicht der Emballage des Papieres in Riesen (Stricke u. dgl.) ist in der nominellen Gewichtsangabe der Faktur in begriffen. Durchschnittlich darf es 2—3°/g nicht überschreiten, je nach dem Format und der Dicke des Rieses Papier. Die Dimensionen des Formates des Papieres in Riesen können mehr oder weniger variieren, aber immerhin nicht mehr als Für die Rollenpapiere gilt diese Regel nur in Bezug auf die Breite. Für Handpapiere werden die für Maschinenpapiere ange nommenen Toleranzen als die minimalsten angesehen, d. h. der Käufer muß sich noch größere Abweichungen, als oben angegeben, gefallen lassen. Kleine Mitteilungen. Handlungsreisende in Norwegen. — Wie hier schon früher mitgeteilt worden ist, treten vom 1. Januar 1897 in Nor wegen sehr verschärfte Bestimmungen über die Besteuerung aus ländischer Handlungsreisender in Kraft, deren wichtigste folgende sind: Ausländer oder im Auslande ansässige und im Reiche nicht steuerpflichtige norwegische Unterthanen, die mit oder ohne Muster das Land bereisen und für eigene Rechnung oder für Rechnung anderer Waren, die später vom Auslande geliefert werden sollen, feilbieten oder Geschäfte über solche einleiten oder abschließen, müssen bei ihrer Ankunft im Reiche einen Handelspaß bei der nächsten Polizeibehörde lösen. Der Handelspaß ist im voraus mit einer Steuer von 100 Kronen für den Kalendermonat zu bezahlen und wird nicht für eine kürzere Zeit als einen Monat ausgestellt. Der Paß kann für längere Zeit auf einmal ausgestellt werden, doch immer für volle Monate, und es muß dann die ganze Steuer im voraus bezahlt werden. Die Steuer fällt der Staatskasse zu. Jeder steuerpflichtige Reisende ist verpflichtet, überall, wo er Geschäfte ab zuschließen sucht, seinen Paß der Polizei vorzuzeigen. Die Polizei hat den Vorzeigungsvermerk unentgeltlich einzutragen. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Brockhaus' Konversations-Lexikon. 14. Auflage. Das 100jährige Jubiläum eines Buches. Jubiläumsbroschüre der Verlagsbuch handlung F. A. Brock Haus in Leipzig. 8°. 16 S. mit Ab bildungen. Bibliotbsoa pbiloio-Zce. olassioa. VsrLsieiwis dsr aut dsw Os- bists dsr elassisebsv ^.Itsrtumsvisssveebakt srsobievSLSv Lüebsr, 2sitsebrittsv, Bisssrtatiovsu, BroAramm-^bbaudlvLASv, ^uksätes in Asitsobrittsu unci Rsesnsionsv. Beiblatt ?.nm dabrsebsriobt übsr dis Bortsebritts clsr slassisobsv ^Itsrtuivsvdsssvsebat't. 23. ds.brg. 1896. III. Husrtsl. 8". 8. 197—298. Verlag von 8. Oalvar^ L Oo. in Bsrliu. Intsrng.tiong.1sr, vvisssvsobattliob - littsrarisvbsr Nouatsbsriob!. Novatliobs Übersiebt allsr viobtigsv Usu-Brgobsivuvgsu des In- und ^uslavdee nsbet ^.vtiguarisvbsm Vursigsr. 6 Index-. Ho. 2. 1. Hovsmbsr 1896. 8". 8. 33—64. Verlag von 8. Oalvarz- <k Oo. in Berlin. Ilinriedö' I'üuljg.lirs-I!atalog clsr im cisntsodsn Lusbbavdsl sr- godisnsnsn Lüedsr, 2sitsodrittsn, Bnncidnrtsn ste. Nit 'Bits! vsresiodnis und 8avbrsgistsr. Hsnsstsr Band 1891 — 1895. Lo- arbsitst von Lsinriod IVsiss. 25. Bisksruug: Nittsiluvgsv — klsvjabrsblatt. LI. 4". 8. 865—912. Bsixeig 1896, Verlag der I. 0. üinriods'eodsn Luebbardluvg. Vsrsedisdsns ^Visssusobaktsv. ^utig.-llatalog klr. 91 von V Bnunsedsr in lllagsuturt. 8". 10 8. 277 kirn. Oseodiodts und Biltsvvisssussbaktsv. ^.utig.-llatalog dir. 84 (llsus Voigs 6) von Bruno Ndisl in ^Visn. 8". 16 8. ^ eiassiüsd catalogus ot rsosnt Protestant tbsologz- dotd snglisb and torsigo, pbUosopbz-, mstapbz-sios, sastsrn languagss, cvitd a oopious indsx to autbors' nnmss. Ar. 8". 72 8. Bondon, IViliiams L Horgats. Bröseln 1 sb. Plakate. — Wie hier schon berichtet worden ist, sind in Leipzig zur Zeit zwei große Ausstellungen von Entwürfen zu Plakaten zu sehen. Auf die Preisausschreiben der beiden großen Leipziger Kunstanstalten Grimme L Hempel und Giesecke V Devrient hat sich eine erstaunlich große Zahl von Originalent würfen zusammengefunden, die von der ersteren Firma im Grassi- Museum (am Königsplatz), von der anderen in der Kunstakademie (Wächterstr. 11) zur unentgeltlichen Besichtigung ausgestellt sind. Es sind im ganzen über 1000 Entwürfe, von denen einige vor trefflich, die meisten aber leider vollständig versehlt sind. Ein Berichterstatter im Leipziger Tageblatt sagt am Schlüsse seines ausführlichen Artikels sehr richtig folgendes: «Wollen wir das Resultat aus unseren Betrachtungen ziehen, so müssen wir den aufstrebenden deutschen Plakatkünstlern die Hauptmahnung zurufen, ihre stilistische Selbständigkeit, ihren deutschen Charakter zu wahren, die Meisterwerke der ausländischen Plakatkunst aber — von denen hoffentlich recht bald eine größere Sammlung für das hiesige Kunstgewerbe-Museum angekauft werden wird — um so eistiger nach der technischen Seite hin zu stu dieren und sich gleich jenen den Bedürfnissen des geschäftlichen Rektamewesens gehörig anzupassen. Soll die Herrschaft der un- künstlerischchandwerksmäßigcn Fabrikarbcit im deutschen Plakatwescn endgiltig gestürzt werden, so müssen nun, nachdem durch die äußerst dankenswerte Initiative jener beiden großen Leipziger Kunstanstalten die höhere Kunst der Plakatmalerei herangezogen worden ist, die der neuen Plakatkunst sich widmenden Künstler auch mit der Hand merklichen Seite der Sache sich gründlich vertraut machen, einer- einheitlichen Kompositionsweise von Plakatschrift und Plakatbild zu streben und, wenn möglich, die Uebertragung ihrer Entwürfe auf die lithographischen Platten selbst in die Hand nehmen; denn nur durch das gesunde, einheitliche Zusammenwirken von Kunst und Hand werk kann auf diesem Gebiete etwas Ersprießliches erzielt werden. Die Plakatbesteller und Plakatunternehmer aber müssen auch ihrer seits der neuen Plakatkunst die notwendige Unterstützung zu trC werden lassen. Sie müssen mit den alten, ihren eigenen Inte 951*
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