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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1895
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- Deutsch
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844 Nichtamtlicher Teil. 39, 15, Februar 1895. liche Leute diesem Gewerbe uachgehen. Ich meine vielmehr, daß das ungebundene und vagabundierende Leben viel Ver lockendes hat, und gerade deswegen sind wir der Ansicht, daß es nützlich ist, jugendliche Leute diesem Gewerbe fernzuhalten, (Sehr richtig! rechts,) Wir sind auch damit einverstanden, daß der Kreis der jenigen Waren, welche im Herumziehen vertrieben werden, ein geschränkt wird. Die Frage ist die, ob man nicht vielleicht noch weiter gehen kann, als die Vorlage es thut. Seitens des Herrn Kollegen Schaedler ist vorhin vorgeschlngen worden, auch noch die Kolonialwaren, Manufakturwaren, und ich weiß nicht, was noch sonst, einzubcziehen. Nach meiner Auffassung ist das Entscheidende und Bestinunende das Bedürfnis des Publikums, und ich meine, wir brauchen hier um so weniger ängstlich zu sein, als ja die gegenwärtige Vorlage uns noch eine Bestimmung vorschlägt, wonach die Bundesregierungen befugt sein sollen, für ihre Gebiete oder Teile ihrer Gebiete Ausnahmen zu gestatten, wenn die lokalen Bedürfnisse dies erheischen, Widerspruch hat auch die Bestimmung des Entwurfs er fahren, daß fortan die Zentralbehörden befugt sein sollen, für einzelne Gemeinden die Bestimmungen über den Hausierhandel auch auf die einheimischen Hausierer auszudehnen, ohne das Erfordernis eines vorgängigen dahingehenden Gemeinde- bcschlusses. Man sieht darin eine Beeinträchtigung des Selbst- vcrwaltnngsrechts. Dem gegenüber möchte ich darauf Hin weisen, daß den Gemeinden diese Befugnis erst gegeben ist durch die Novelle von 1883, daß sie also nicht altbegrttndet, sondern neueren Datums ist. Wenn nun in dieser Zeit sich ergeben hat, daß die Gemeindebehörden von dieser Befugnis nicht den wünschenswerten, das heißt, von den gesetzgebenden Faktoren gewünschten Gebrauch gemacht haben und zwar aus Gründen, die außerhalb der Erwägungen des Gesetzgebers liegen, so meine ich, daß kein Grund vorliegt, ihnen die Be fugnis nicht wieder zu nehmen. Ich kann sehr wohl ver stehen, daß eine Gemeindebehörde, die sich auch mit Steuer- fordcrungen an das Publikum zu wenden hat, wenig geneigt ist, in die wirtschaftlichen Verhältnisse des einzelnen einzu greifen, Man wird vorziehen, dies dem Gesetzgeber oder den staatlichen Behörden zu überlassen, und gern die Hände davon halten. Vielleicht ist aber dadurch ein Ausweg gegeben, daß man in das Gesetz die Bestimmung aufnimmt, daß die Ge meindebehörde vorher zn hören sei; da kann sie ihre pro und contra geltend machen, und ich habe das Vertrauen zu den Behörden, daß sie das, was zur Sprache gebracht ist, sachlich und eingehend würdigen werden. Die Gemeindehörden werden dadurch von außen angeregt und der eigenen Verantwortung überhobcn. Was nun die Detailreisenden anbetrifft, so ist bekannt, daß sie zum großen Teil nicht bloß Bestellungen aufsuchen, sondern tatsächlich Waren mit sich führen, die sie aus den Gasthöfen, in denen sie abgestiegcn sind, dem Besteller zu führen; vielfach, namentlich auf dem Lande, geht man so weit, daß man einen Begleiter mitführt, der unverzüglich nach der Bestellung die Waren ausliefert. Damit ist doch der charakteristische Unterschied zwischen Hausierer und Detailreisen den geschwunden, und ich finde es nicht mehr als richtig, daß man die Konsequenz zieht und diejenigen Personen, die dieses Geschäftsgebaren nicht aufgeben wollen, einfach den erschweren den Bestimmungen des betreffenden Titels der Gewerbeordnung unterwirft. Daß man für einzelne Branchen Ausnahmen machen muß, gestehe ich vollständig zu. Bereits in den Motiven sind die Weinreisenden genannt worden; ich glaube nicht, daß sie besonders hervorgehoben sind mit Rücksicht auf ein lebhaftes Interesse, welches die Herren, die den Entwurf ausgearbcitet haben, für sie haben sollen, wie der Herr Vor redner Schneider behauptet hat. Aber es muß jedermann zugeben, daß der Weinreisende, der Bestellungen nur von Wein händlern aufsuchen darf, besser thut, zu Hause zu bleiben, und daß das ganze Gewerbe geschädigt werden würde ohne die Ausnahme, Es ist vorhin auch erwähnt worden die Leinen industrie in Westfalen; hier ist der Weg, auf dem Ihren Wünschen Rechnung getragen werden kann. Es ist bereits von dem Herrn Abgeordneten Schaedler beantragt worden, das Gesetz einer Kommission voo 21 Mit gliedern zu überweisen. Es ist zweifellos, daß diesem Antrag stattgegeben werden wird. Ich sehe auch ab, einzugehen auf den Antrag, den wir von den Herren Abgeordneten Hitze und Genossen haben. Wir werden Gelegenheit haben, in der Kommission darauf zurückzukommen. Manches, was dieser Entwurf enthält, ist uns lieber, als was die Vorlage der verbündeten Negierungen enthält, und^ich glaube hoffen zu dürfen, daß es uns gelingen wird, manche von diesen Be stimmungen aus dem Anträge Hitze und Gröber in den Gesetzentwurf überzuführen. Ich erkläre noch das Einverständnis meiner politischen Freunde, daß dieser Entwurf einer Kommission von 21 Mit gliedern überwiesen wird, (Bravo! rechts.) (Fortsetzung folgt.) Gerichtliche Lekannlmachungen. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver mögen des Buchhändlers Oskar Wenck zu Lüdenscheid ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 28. Februar 1895, vormittags 11'/, Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hicrsclbst bestimmt. Lüdenscheid, den 5, Februar 1895. Hobleske, Gcrichtsschreibcr des König!, Amtsgerichts. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 7526s Gladbeck, 12. Februar 1895, ?. ?. Dem verehrlichcn Gesamtbuchhandcl gebe ich hiermit bekannt, daß ich mit dem heu tigen Tage in einen regelmäßigen Verkehr über Leipzig trete. Meine Kommission übernahm Herr Friedrich Schneider und erbitte ich durch denselben alle Prospekte, Cirkulare re, An- sichtssenduugen, soiveit ich verlange, er wünscht; für Plakate n, s, iv, stets beste Verwendung, Mich und mein Unternehmen bestens empfehlend, zeichne Hochachtungsvoll und ergebenst ?l. Simon. j?633s Verlags-Wechsel. Mit Neujahr ist der Verlag der „Cornelia", Deutsche Eltcrnzcitung, in ^die Hände des Herrn Robert Krause in Leipzig-Gohlis übergegangen. Die uns überschriebenen Bestellungen sind heute von dem. neuen Verlage zur Aus lieferung gebracht. Hochachtungsvoll Leipzig, Grübel L Sommerlatte. s7634s Ich zeige hiermit dem verehrlichcn Sortimentsbuchhandel Pie' Ucbcrnahme des Verlags der „Cornelia" an und behalte mir ausführliche.Mitteilungen durch ^ besonderen Prospekt vor. Die Besorgung meiner Kommission hat Herr Ed, Strauch in Leipzig freundlichst übernommen. Hochachtungsvoll Leipzig-Gohlis, Robert Krause.
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