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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1895
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- 1895-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1895
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- Deutsch
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39, 15. Februar 1895. Nichtamtlicher Teil. 841 innig des Hausierhandels, und die berechtigten Klagen, die erhoben worden sind gegen das geschäftliche Gebaren der De- tailreisenden, jetzt nach Erledigung der Vorlage im wünschens werten Umfange ihre Erledigung finden. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Abgeordneter vr. Schneider: Meine Herren, die Hauptsache an der Vorlage sind unzweifelhaft die Bestimmungen über den Detailreisenden und den Hausierer. Die Zahl der Legitimationskarten für Handlungsreisende ist in den Jahren von 1884 bis 1893 allerdings sehr erheblich gewachsen, von 45 016 auf 70 018. Diese Thatsache wird in den Motiven und, wie mir schien, von sämtlichen Vorrednern einfach der Vermehrung der Zahl der Detnilrcisenden zugeschrieben. Aber in Ermangelung irgend einer Statistik ist das doch eine Behauptung, die völlig ohne Beweis dasteht; man kann ebenso gut sagen, das; ein nennenswerter Bruchteil dieser Zunahme der Handlungs- reisenden der Vermehrung der Legitimationen zuzuschreiben ist für die von Großbetrieben mehr eingestellten und in die Welt hinausgeschickten Handlungsreisenden. Aber selbst wenn das der Fall wäre, wenn man zugeben müßte, daß diese Vermehrung auf die Detailreisenden hauptsächlich entfällt, so wäre das meines Erachtens durchaus noch nicht an sich als eine »ungesunde« Ausdehnung zu bezeichnen. Die Re gierungsvorlage geht von der Voraussetzung aus, daß es etivas — ich weiß nicht, ob moralisch Besseres oder wirt schaftlich Richtigeres wäre, daß der Kaufmann hinter seinem Ladentisch sitzt und wartet, bis die Kunden kommen und ihm etwas abkaufen. Warum es etwas Ungesundes sein soll, daß der Kaufmann dem Bedürfnis des Konsumenten entgcgen- kommt, daß er z. B. eine besonders gute Ware, die er er halten hat, ihm direkt vorlegt, das ist nicht abzusehen. Wenn Sie auf diesem Wege weiter gehen wollten, würden Sie da hin kommen, die Schaufenster verbieten zu müssen und die Versendung von Cirkularen und Anerbietungen! Wer da weiß, wie viel Käufer schon verführt worden sind durch die schönen Auslagen in den Schaufenstern, etwas zu kaufen, was für sie durchaus unnütz gewesen, der wird mir recht geben. Es wird vielfach Bezug genommen auf Petitionen, die alljährlich eingehen gegen das Detailreisen und den Hausier handel. Wir haben da eine schön abgelagerte Petition auch wieder aus Württemberg. Ich nenne sie »schön abgelagert«, weil sie schon mit dem dritten Stempel des Reichstags ver sehen ist: sie ist das erste Mal im Jahre 1893, zum zweiten Mal im Jahre 1894, und zum dritten Mal im Jahre 1895 vorgelegt. Es werden natürlich immer mehr Unterzeichner; zn sterben scheint von ihnen niemand, und es kommen immer neue hinzu: auf diese Weise hat sich die Zahl der Petenten im Laufe dieser Jahre von 28 218 auf 29 407 allerdings vermehrt; aber, meine Herren, ich kann nicht glauben, daß alle diese Unterzeichner, auch soweit sie mittlerweile verstorben sind, die Ermächtigung erteilt haben, auch über ihre Gräber hinaus die Detailreisendcn zu verfolgen. Ich möchte deshalb annehmen, daß derartigen Petitionen, die mit einer solchen fabrikmäßigen Regelmäßigkeit wiederkehren, die immer wieder dieselben Unterschriften bringen, die aber gar nicht erneuert sind, ein allzu großes Gewicht nicht bcigelegt werden sollte; man kann nicht wissen, wie viel Unterzeichner inzwischen zu einer besseren Einsicht gekommen sind und ihre frühere Ab neigung gegen den Hausierhandel u. s. w. aufgegeben haben. Mir scheint eine viel größere Beachtung zu verdienen eine Petition, die jetzt speziell mit Bezug auf die Regierungsvor lage cingegangcn ist seitens der Handelskammrr in Bielefeld. In dieser Petition wird anseinandergesetzt, daß in den Städten Bielefeld und Herford zur Zeit Zwetmidsechzigster Jahrgang. ca. 180 Firmen der Leinen- und Wäschcbranche bestehen, welche durch Geschäftsreisende Privatkund schaft besuchen lassen. Die Inhaber dieser Firmen, welche ungefähr 3- bis 4000 Angestellte und Arbeiter beschäftigen, sind geachtete, ehrenwerte Kaufleute, die unseres Erachtens es durch nichts verdient haben, der gewcrbepolizeilichcn Ausnahmgesetzgebnng für den ge wöhnlichen Hausierer unterworfen zu werden. Es trifft hinsichtlich ihrer nicht im entferntesten zu, was die Begründung zur Gewerbeordnungsnovelle über die sogenannten Detailreisenden behauptet: daß die selben nämlich berechtigte Klagen der Bevölkerung über Belästigung durch häufige Geschäftsanerbietungen Hervorrufen. Die genannten Kauflente stehen in vielen Fällen Jahre, Jahrzehnte und Generationen hindurch zn denselben privaten Familien in geschäft licher Beziehung, und es sind über dieselben niemals Klagen in die Oeffentlichkeit gedrungen wie die oben gekennzeichneten. Das Hausieren und Detailreisen reicht in der Bielefelder Leinenindustrie bis in das vorige Jahrhundert zurück, und es ist hinsichtlich ihrer völlig unrichtig, wenn in den Motiven zu dem Ne- gierungsentwurf das Aufsuchen der Privatkundschafl als eine erst in der neueren Zeit aufgetretene Er scheinung hingestellt wird. Wenn in denselben Motiven weiter gesagt wird, nicht selten pflege der Detailreisende seine Vorräte im Gast hofe oder sonst in der Nähe bereit zu halten, oder dein Reisenden folge eine zweite Person mit den Vorräten unmittelbar auf dem Fuß, so daß die Bestellung sofort nusgeführt werden kann, so kann das bei den Leinen- und Wäschercisenden schon wegen der ganzen Art ihres Geschäftsbetriebs nicht zutreffen. Die betreffenden Reisenden vermitteln nämlich Bestellungen auf Waren, welche in den meisten Fällen erst nach gegebenem Auftrag angefertigt werden. Bei der Auswahl der Muster kommen so viele Verschiedenheiten des Ge- - schmacks in Frage, daß der Fabrikant in Rücksicht ans den hohen Wert der Ware gar nicht in der Lage ist, in seinen Artikeln größeres Lager zu unterhalten. Bei der Wäsche kommt hinzu, daß diese in den meisten Fällen nach Maß gearbeitet wird, wodurch Vorgänge, wie sie in den Motiven geschildert werden, von vorn herein ausgeschlossen sind. Meine Herren, ich meine, daß auf eine derartige Petition, die auf die speziellen Verhältnisse eines einzelnen blühenden Industriezweigs cingeht und sie in so sachgemäßer Weise darstellt, doch in einem solchen Gesetzentwurf einige Rücksicht genommen werden soll. Meine Herren, nun kann man ja allerdings sagen: man wird bezüglich dieser Geschäfte nach Artikel 7 eine Aus nahme statuieren, aber diese Gewerbetreibenden, diese Fabri kanten, die seit Generationen bis in das vorige Jahr hundert zprück ein gutes Recht gehabt haben, einen derartigen Gewerbebetrieb auszuüben, werden es als eine schwere Zurück setzung empfinden, daß sie auf einmal, weil sie wegen ihrer Detailreisenden verdächtig erscheinen, gewissermaßen der Gnade des Bundesrats anhcimfallen sollen, ob sie noch weiter diesen Geschäftsbetrieb fortsetzen dürfen, oder ganz neue Geschäfls- formen — zu wessen Gunsten, kann niemand sagen — ein führen sollen. Es ist doch auch entschieden ein sehr großer Irrtum, wenn die kleinen scßsaften Kauflente nun das ganze Unglück und den Mangel an Absatz, über den sie klagen, gerade auf diese Detailreisenden und die Hausierer zurückführen. Meine Herren, ich meine, daß da in einer Petition, die aus Hausiererkreisen stammt, ganz mit Recht darauf aufmerksam gemacht wurde, daß ja doch ein großer Teil dieser Verminde- 115
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