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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18941004
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrcspreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 30 .//. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für; Nichtmitglieder 20 Pfg.. für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler^ zu Leipzig. ^4° 231. Leipzig. Donnerstag den 4. Oktober. 1894. Nichtamtlicher Teil. Partielle Ramschverkäufe. (Aus -Mittheilungen für den Verband der Kreis- und Ortsvercine im deutschen Buchhandel». N. F. Nr. 2 vom l. Oktober 1894.) Die in der letzten Abgeordneten-Versammlung beschlossene Knndgcbnng an den Verlagsbuchhandel, das Unwesen partieller Ramschverkäufe betr., haben mir mit Nummer 1 der Mittheilungen unterm 12. Juni d. I. im Entwurf den Vcreinsvorständen vorgelegt. Da, wie vornuszusehen, der Entwurf von mancher Seite beanstandet wurde, haben sich sehr zeitraubende Verhandlungen notwendig gemacht. Wir versandten an alle Vereinsvorstände den abge änderten Entwurf und ersuchten, seiner definitiven Fassung bis zum 20. September znzustimmen. Nachdem weitere Einwendungen nicht erfolgt sind (nur ein einziger Verband hat leider die schon gegebene Zustimmung zurück gezogen), haben wir mm das Rundschreiben nach obigem Termin an gegen 1000 Verlagsbuchhandlungen in der nach stehenden Form und im Namen der zustimmcnden Vereine versendet: (Dresden. Vorstand des Verbandes der Kreis- n. Ortsvereine.) Am ine Verlagsbuchhandlungen des deutschen Buchhandels. Die in der übermäßigen litterarischen Produktion be gründeten partiellen Ramschverkäufe haben in der letzten Zeit je länger je mehr für das ganze deutsche Sortiment Zustände geschaffen, die nicht länger zu ertragen sind. Niemand unter uns will dem Verleger das Recht bestreiten, über seine Ware nach Gutdünken zu verfügen; aber der Verleger kann nicht das Recht haben, für seine Artikel Preise als allgemein giltige festzusetzen, um sie dann zu gunsten einzelner Abnehmer zu beseitigen. Daß er diese somit in den Stand setzt, Verlagsartikel in neuen Exemplaren weit unter den sonst andern Beziehern gewährten Nettopreisen zu verkaufen; daß er hiermit für einzelne Abnehmer also die dem Sortiment sonst vorgeschriebenen Ver kaufspreise teilweise aufhebt — das kann unmöglich sein Recht sein! Die Vertreter großer und angesehener Verlagshand lungen haben in der letzten Abgeordneten-Versammlung der Kreis- und Ortsvereine ein solches Verfahren einzelner Ver lagshandlungen aufs schärfste verurteilt und unumwunden erklärt, daß sie in diesem Verfahren den Rinn des Sortiments, den Verderb jeder geordneten Verlagsgcschäftsführung sahen und daß sie es dem Sortiment nicht verdenken würden, wenn cs gegen diese seinen Bestand untergrabenden Schädigungen sich zu einer wirksamen Selbsthilfe verbände. Ehe es zu einer solchen kommt, hoffen wir, daß ein gutes Wort eine gute Statt finden werde. Das Sortiment muß wissen, wer seine Freunde sind, wessen Verlag es sein Kapital und seine Arbeitskraft widmen kann, in der bestimmten Erwartung, daß die einmal eingeftthrten, ohne des Sorti menters Zuthun bestimmten Preise festgehalten und nicht zu Einundsechzigster Jahrgang. gunsten einzelner, zum Schaden aber aller willkürlich aufge hoben werden. Hat der Verleger sich in dem Erfolg eines Buches ge täuscht oder bestimmen ihn andere Erwägungen dazu, so mag er jeder Zeit seinen Artikel ans dem Handel zurückziehen und andere Preise dafür bestimmen Das ist sein gutes Recht, und niemand wird es ihm verwehren. Aber der Gesamtheit des Sortiments bestimmte Verkaufspreise vorzuschreiben und trotzdem einzelnen Sortimentern deren Unterbietung zu ermög lichen oder gar hierzu direkt anzuregen, ist nicht sein Recht. Wir nennen keine Namen, wir wenden uns aber ver trauensvoll an alle einsichtigen und rechtlich denkenden Ver leger und ersuchen sie, uns mitzuteilcn, ob das Sortiment ans sie rechnen kann. Eine möglichst zahlreich freiwillig und ungezwungen abgegebene Erklärung wird den verhältnismäßig wenigen Firmen, die solchen Raubbau betreiben wollen, be weisen, daß sie allein dastehen und daß sie auf die Verwen dung des Sortiments nicht mehr zu rechnen haben. Wir ersuchen Sie, dem Vorstände der Kreis- und Orts vereine Ihre Ansicht und Willensmeinnng mitzuteilen und ihn zu ermächtigen, sie zu allgemeiner Kenntnis unserer Mitglieder zu bringen. Das Sortiment wird seine Dankbarkeit dafür zu bezeugen wissen. September 1894. In kollegialer Hochachtung Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Schweizerischer Buchhändler-Verein. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. Bayerischer Buchhändler-Verein. Elsaß-Lothringischer Buchhändler-Verein. Buchhändler-Verband Hannover- Braunschweig. Krcisverein mecklenburgischer Buchhändler. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Buchhändler-Verband Kreis Norden. Kreisverein Ost- und Westpreußischer Buchhändler. Posener Provinzial-Buchhändler-Verband. Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen. Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband. Provinzial-Verein der schlesischen Buchhändler. Verein der mährisch-schlesischen Buchhändler. Württember gisch er Buchhändler-Verein. Augsburger Buchhändler-Verein. Verein der Buchhändler in Braunschweig. Verein Chemnitzer Buchhändler. Verein Dresdner Buchhändler. Berein der Düsseldorfer Buchhändler. Ortsvcrcin Elberfeld-Barmen. Lokalverein der Buchhändler in Frankfurt a. M. Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein. Verein der Kölner Buchhändler. Ortsverein der Lübecker Buchhändler. 827
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