Erscheint L Thlr. 15 Ngr. Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum SeS BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler. Amtlicher T h e i l. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnorme». Als nothwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein fol gende Gcschästsnormen, und stellt solche als für alle seine Mitglieder und die Sortimcntshandlungen, mit denen sie in Rechnung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder ans früherer Rechnung disponirt llebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Osternicsse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgcsetztcr und das Remittircn fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- findcn. 3) Wer in der Ostermcssc die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalte». Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausglei chung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eineHandlung in der Ostcrmessc zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunchmen, resp. sich anrechne» zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5) Der Verleger hat die Bcsugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangcn, und ist später als zwei Monate nach Erlast dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern belechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allgemeine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich im Abjchlicßen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, thells hcrbeizusuhrcn. §.2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche diesem Zweck zuwidcrhandcln, kann der Verein folgende Maßregeln an- wendcn: u) Mahnung mit Drohung, t>) zeitweise Creditcntziehnng, e) gänzliche Creditentziehung, ä) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) aus der Liste des Vereins, o) Einziehung durch Wechsel, t) Einziehung durch gerichtliche Klage. §. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefertigt, die Vierunddreißigster Jahrgang. mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rech nung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben vollständig erfüllt haben; eine zweite List- erscheint nach der Michaelismesse. Leipzig, Januar 1887. Abel, Ambr., 8eeUr. Ame l an g's Verlag,Lomm.-iil. Arn oldische Buchh. B a ch, I. G. Bergson-Sonenberg,J.A. Bredt, E. Deck man», E- Dürr'schc Buchh. Engel mann, Wi lh., 8teIIv. Felix, A. Fleischer, Fr. Geibel, Carl. Gerhard, Wolfg. Gräbner, G. Gumprecht, A. Händel, C. A. Hinrichs'sche Buchh., 8toIIv. Hirzel, S., s)owin.-!t1. Klinkhardt, I. Kollmann, CH. E. Kummer, Ed. Leiner,O. Lorck, C. B. Mayer, E. H. Mayer, Gustav. Naumann, Justus. Reclam jun., PH. Schlicke, B., Oomm.-ltl. Schubcrth, Jul., L Co. Schnitze, Herrn. Schulz, O. A. Seemann, E. A. Biolet, W. Vogel, F. C. W. Wicdcmann, L. Winter'sche Verlagsh., C. F. Möller, I. T. Bekanntmachung. Die Redaction wird hierdurch benachrichtigt, daß auf den unter dem 19. v. M. u. Js. angebrachten Antrag der Musikalienverleger Gebrüder Gambogi zu Paris die folgenden Werke zum Schutz der den Autoren, ihren gesetzlichen Vertretern und Rechtsnachfolgern zu- stchenden Rechte in das zu dem Behuf hier geführte Register fran zösischer Bücher und Mufikalien eingetragen worden sind: 1. lloso itluria; opära oomiguo VN 3 aotss; Partition, ollant 6t pinuoot uuknöros ckätaolioo; inusigue pur.solo«,Ooilon,puro- les pur 0. 6ormon 6t ö. ltloilllao. 2. 1,68 8oirÜ68 6nkuntin68,2.8<sri6 oompronant: 1) II erooiato Ü6 U6^6rl)66r; 2) Don ckuan, 86rönaä6 ein Nouart; 3) I,a liütv enellantöo eie kilonurt; 4) 8örönaä6 cl6 8ollub6rt; 5) ?riär6 «io älvt'86 clv Unoeinl; 6) I,a «iorniöro rono; — tian- Bcrlin, de» 12. Januar 1867. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. In Vertretung Lehnert. 19