Erscheint täglich mit Ausnahme der Tonn- und Feiertage. — JahreSprciS: für Mitglieder ein Exemplar IO sür Nichtmitgli-der 20 ^>. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder IO Vs,., für Nichtmitglieder 20 Psg., sür Nichtbuch Händler SO Psg. die dreigespaltenc Petit» zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum deS Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 221. Leipzig, Freitag den 22. September. 1893. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Infolge des in der Hauptversammlung vom 30. April d. I. gefaßten Beschlusses, durch welchen der Vorstand des Börsenvereins beauftragt wurde, die zur Ordnung der Angelegenheit des Schweizerischen Postzeitungsvertricbes geeig neten Schritte zu thun, hat derselbe zunächst den Vorstand des Deutschen Verlegervereins um Einsendung einer Begründung seines in der obigen Hauptversammlung gestellten Antrages ersucht. Unter Zugrundelegung der vom genannten Verein mit Schreiben vom 25. Mai d. I. gegebenen Ausführungen war der Vorstand im Begriff, die weiteren Schritte zu unternehmen, als ihm inzwischen aus Berlin die Mitteilung gemacht wurde, daß seitens des Reichs-Postamtes eine Einrichtung getroffen worden sei, welche den Bezug der deutschen Zeit schriften seitens des Schweizer Publikums zu billigeren Preisen, als solche in Deutschland festgesetzt worden, verhindern solle. Der Vorstand richtete infolgedessen unterm 5. Juli d. I. an das Reichs-Postamt das Ersuchen: »Das Reichs- Postamt wolle dem Vorstande des Börsenvereins Auskunft über die betreffende Aygelegenheit geben, bezw. den Wortlaut der neuen Bestimmung über den Postbezug von Zeitschriften in der Schweiz mitteilen, und ihm auch darüber Auskunft geben, ob es sich um einen Vertrag mit der Schweiz oder um eine Verfügung an die deutschen Reichspostämter handle.» Darauf erhielt der Vorstand nachstehendes Schreiben des Reichs-Postamts: »Berlin lss., 20. Juli 1893. »Dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler bestätigt das Reichs-Postamt auf die Eingabe vom 5. Juli ergebenst, daß deutsche Zeitungen in der Schweiz nicht wohlfeiler vertrieben werden, als dies in Deutschland geschieht. Nur vorübergehend hatte sich durch eine im Januar d. I. seitens der Schweize rischen Postverwaltung eingeführte Ermäßigung der Zeitungs-Gebühren das Mißverhältnis herausgestellt, daß einzelne deutsche Zeitungen in der Schweiz zu billigeren Preisen abgelasscn wurden als in Deutschland. Sobald das Reichs-Postamt von der Herabsetzung der Schweizerischen Zeitungsgebühr Kenntnis erhalten hatte, hat eine Regelung der Angelegenheit in der Weise stattgefunden, daß Fälle dieser Art nicht mehr Vorkommen. In Vertretung gez. Dambach.» »An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.» Indem der Vorstand dieses Schreiben zur Kenntnis der Mitglieder bringt, betrachtet er gleich dem Deutschen Ver- legervcrein und dem Schweizerischen Buchhändler-Verein die Angelegenheit damit als erledigt. Leipzig, den 20. September 1893. Der Vorstand des Dürfet,Vereins -er Deutschen Dnchhändler zu Leipzig. vr. Eduard Brockhaus. Max Niemeyer. Franz Wagner. Arnold Bergstraeßer. Johannes Stettner. Heinrich Wichern. Allgemeiner Deutscher Buchhandluugs-Gehilfeu-Berband. Danksagung. Am 19. d. M. sind uns durch Herrn Georg Lehmann i/Fa. H. Burdach, Königl. Sachs. Hofbuchhandlung in Dresden-A. 55 für unsere Witwen- und Waisenkasse überwiesen worden (als Hälfte des Ergebnisses einer Sammlung, Sechzigster Jahrgang. Welche beiin Mittagsmahle nach der Hauptversammlung des Buch händlerverbandes für das Königreich Sachsen am 17. September im Carola-Hotel zu Chemnitz veranstaltet worden ist). Im August und September flössen ferner unseren Kassen an Geschenken zu: a. Für die Kranken- und Begräbnis-Kasse: Von der Firma F. C. W. Vogel in Leipzig (als Beitrag pro 1893) 30.— 742