Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930817
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189308177
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18930817
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-17
- Monat1893-08
- Jahr1893
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Autor
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. Benennung der Waren. ^ ! Taris! g^. Menge van lA.. > I8SI ^ ° Nr. Benennung der Waren. 176 177 Art. ISS durchgclassenl, Klaviaturen, Häm merchen (Stifte für Fortepianos laut Art. 156 Punkt 3), Metronome, Stimmgabeln, Krone und dergl. Anmerkung. Die Zollgebühr wird von musikalischen Instrumenten, mit den speziell für dieselben angefertigten Kisten und Futteralen zusammen ge wogen, erhoben. Lumpen und Papiermasse: 1) Lumpen: s, jeder Art, mit Auspahme der wollenen b. wollene, auch Abschnitzel von wollenen Ge weben, die nicht als Muster angesehen wer den können (Art. 218), nicht länger als eine Arschin und nicht breiter als ein Werschok Anmerkung: Wenn bei der Besichtigung der wollenen Luinpen und Abschnitzel in irgend einem der Warenkollis einzelne Stücke von Abschnitzeln oder Tuchkanten vorge- funden werden, die das im Punkte b be- zeichnete Maß übersteigen, dann unterliegt der ganze Transport einer Zollgebühr nach nach Art. 202. 2) Papiermasse: a. jeder Art (mit Ausnahme von Cellulose) und Papierschnitzel Anmerkung. Papiermasse, die in Form von Karton und trockenen Blättern einge führt wird, wird bloß in dem Falle laut laut Art. 176 durchgelassen, wenn sie fein zerhackt oder stark durchlöchert ist. b. Cellulose (chemisch zubereitete Papier müsse), in jeder Form Schreibpapierwaren: 1) Papiermasse aus Holz, in Blätter gepreßt, in Form von Karton (Pappe); gestampftes Pa pier (Papiermache und Karton Pierre) un verarbeitet 2) Karton in Blättern und Rollen (mit Aus nahme der in den Punkten 1 und 4 dieses Artikels genannten); Dachpappe, bewert und unbeteert; Karton und Papier, bestrichen oder getränkt mit Teer, aniiseptischen und ^ Jnsektenvertilgungs - Kompositionen, Salpeter und Schwefel; Fabrikate aus gestampftem Pa pier (Papiermachs und Karton Pierre), außer de» in der Anmerkung zu diesem Punkte benannten Anmerkung. Fabrikate aus gestampftem Papier (Papiermache und Karton Pierre), lackierte und gefärbte, welche das Ansehen von gedrechselten und geschnitzten Holz- arbeiien haben, werden laut Art. 61 ver zollt; dieselben Fabrikate aber mit Verzie rungen aus verschiedenen Materialien laut Art. 215 über Galanteriewaren. 3) ungeleimtes Papier aller Art, außer dem be sonders benannten, weißes und farbiges, ohne Verzierungen; liniiertcS Noten- und Stick- niusterpapier, ohne Musterzeichnungen. 4) geleimtes Papier aller Art, mit Ausnahme des besonders benannten, Weißes und farbiges (in der Masse gefärbtes) ohne Verzierungen; Hefte in Einschlag (aber ohne Einband', Bristolkarlon und aller Art satinierte und polierte Pappe in Rollen, Blättern und in Streifen und Karten geschnitten; Röhrchen zum Aufwinden von Garn; Papier mit un dichtem Gewebe, Leinwand oder Mitkalsbaum- wollenes Zeug) geklebt; durchsichtige Gewebe zum Kopieren 5) Papieriapeten und Bordüren zu denselben 6) Schreibpapier, Papier zu Typographen-, Litho graphen-, Buchbinder- und Konditorarbeiten, mit Verzierungen, als: Vergoldung, Ver silberung, Bronzierung, verschiedenen E(n- prägungen, gestampften Spitzen, Mustern, Zeichnungen, aufgeklebten Teilen, Bordüren, Wappen, Monogrammen, Bildern und dergl. ; Rubel ! «old Psd. ! 0,20 30°,. zollfrei Pud 2 0,20 0,35 20°,, 20°/„ 20°/, 0,35 30°,, 0,60 30«/, 2,40 30°/. Papirossenpapier, dünnes Einschlagepapicr (Chinesisches', farbiges Papier, nicht in der Masse gefärbtes, (von einer oder beiden Seiten mit Farbe überzogen); verarbeitetes Papier: Kouverts, Lichtschirme, künstliche Blumen aus Papier und dergl. 7) Pergament aus vegetabilischen Stoffen: Oel- druckbilder, Gravüren, Estampen, Zeichnungen und dergl. typo-, litho- und photographische, sowie phototypische Reproduktionen Anmerkung. Oeldruckbilder, Gravüren, Estampen, Zeichnungen und dergl. Kopieen von Gemälden und Zeichnungen russischer Künstler werden zollfrei durchgelassen. 8) Buchbinderarbeiten und Kartonnagen jeder Art (außer den zu Art. 215 über Galanterie waren gehörenden), Kontor- und Kopierbücher, eingebundene; Einbände für Bücher und Albums, die separat von denselbeneingeführt werden Anmerkung. Kartonnagen jeder Art, welche als Umschlag für die in denselben einge führten Papierfabrikate dienen, unterliegen, mit diesen Fabrikaten zusammen gewogen, der für dieselben festgesetzten Zollgebühr. 178 Bücher, Gemälde, Karten und dergl.: 1) Gemälde, Zeichnungen und Pläne, aus freier Hand angefertigt und Manuskripte 2) Noten, Karten und Pläne, durch Druck, Litho graphie oder Photographie reproduzierte 3) gedruckte Bücher und Zeitschriften in fremden Sprachen, ohne Ausnahme derer, die im Texte oder in den Beilagen Noten, Karten, Pläne, Gravüren und Zeichnungen enthalten, die durch Druck, Lithographie, Oleographie oder Photo graphie hergestellt sind 4) Bücher in russischer Sprache, im Auslande gedruckt Anmerkung. Alle in diesem Artikel ge nannten Gegenstände, wenn sie in Halb franz band') eingesührt werden, zahlen l Rubel in Gold vom Pud, außer der Zoll gebühr, welcher diejenigen von diesen Gegen ständen unterliegen, die nicht zollfrei zu gelassen sind. 216 Schreib-, Zeichen- und Malereizubehör, das in den anderen Artikeln nicht genannt ist, in vollstän digem Assortiment oder geteiltem Zustande, als: Bleifedern, Schreibfedern aller Art, Federhalter, Tintenfässer, Bleisederhalter, Oblaten, Bleifeder spitzer, Stempel und dergl., mit den Schachteln, in welchen sie eingeführt sind, zusammen ge wogen Anmerkung 1. Feder-, Bleifederhalter und andere oben genannte Gegenstände, die aus edlen Metallen verfertigt sind, werden nach dem Artikel über Gold- und Silber fabrikate durchgelassen. Anmerkung 2. Schiefertafeln werden laut Art. 70, Punkt 2a, verzollt mit einem Zu schlag von 50°/. zu der in obengenauntem Punkte festgesetzten Zollgebühr. Menge Pud Taris van rssl Zu schlag Rubel Wold 10,60 30°,. 30°/. 14,50 30°,« zollfrei Pud 4 Pud zollfrei ! 3 — 0,40 30°/. 4 30°,. 6 30°/. *) Als Halbsranzband wird einfachen Papprllcken hat. Red. jeder Band betrachtet, der nicht einen Vermischtes. Der deutsch-amerikanische Litterarvertrag. — Dem in Stuttgart erscheinenden -Beobachter- wird folgendes geschrieben: »Ter deutsch-amerikanische Litterarvertrag ist nun über ein Jahr in Kraft; fragt man aber nach dem Nutzen, den der Vertrag für den deut schen Buchhandel gestiftet hat, so sieht es damit genau so öde und leer aus, wie man im voraus erwarten konnte, einem Vertrage gegenüber, der es thatsächlich dem deutschen Verleger unmöglich macht, in Amerika einen Schutz für seine Werke zu erlangen. So ist denn auch bisher ein einziges deutsches Buch, ich glaube ein Roman von Heimburg, in den Genuß dieses Schutzrcchls getreten. Bekanntlich werden in Amerika nur diejenigen Bücher geschützt, die gleichzeitig mit der Veröffentlichung in Deutschland in Amerika erscheinen und zwar gesetzt und gedruckt in einer
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder