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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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112, 16. Mai 1907. Nichtamtlicher Teil. Börs-nti-ut f. d. Dychn. DE-nb-i. 8021 Vorbehalten werden. Bei dessen Anstellung ergaben sich in dessen infolge der mangelhaften Fassung der St. Louis-Akte derartige Schwierigkeiten über das, was als entstandener Schaden und zu gewährender Schadensersatz anzusehen ist, daß eine weitere Verfolgung der Sache selbst in dem Falle enorme Schwierigkeiten geboten hätte, wenn es sich um einen zahlungsfähigen Gegner gehandelt hätte. Im vorliegenden Falle stellte sich das Gegenteil heraus, ein Umstand, der uns in hohem Grade auffällig ist. Man könnte nun einwenden, daß es ja nicht gerade Amerika sein muß, um die Erfahrung zu machen, daß ein hartnäckig bekämpfter Prozeß-Gegner schließlich nichts besitzt; dergleichen kommt auch in andern Staaten vor. Was aber den Fall und die Fragwürdigkeit des gewährten Schutzes be sonders markant erscheinen läßt, das ist der Umstand, daß wir für diesen fragwürdigen Schutz an in Deutschland allein er wachsenen Spesen 1213 90 H aufwenden und ferner an unsre amerikanischen Anwälte einen Betrag von 562 Dollars 68 Cents, das sind weitere 2250 für Gebühren zahlen mußten, von denen uns insgesamt 92 Dollars zurück erstattet wurden, während wir uns bezüglich unsres weitern Aufwands damit trösten mußten, daß es dem Bürger der Union in Prozeßsachen auch nicht anders ergangen wäre, da die Rechtspflege der Vereinigten Staaten noch nicht zu der Höhe gediehen ist, daß eine Erstattung der Anwaltskosten von demjenigen zu erhalten ist, der einen gegen ihn an gestrengten Prozeß verliert. Wenn man nun dagegen hält, daß nach deutschem Ge setz jeder Kläger, also auch der Ausländer und damit auch ein Bürger der Vereinigten Staaten, Anspruch darauf hat, daß der unterliegende Beklagte sämtliche Kosten erstattet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, wozu in erster Linie die Kosten des Anwalts der Klage partei zu rechnen sind, so ist hierdurch ohne weiteres der Beweis für die oben behauptete Fragwürd gkeit des Schutzes für die auf der St. Louis-Ausstellung vorgeführten deutschen Literatur-Erzeugnisse geführt, denn unsere Reichs behörde hat es unterlassen, sich die Konsequenzen klar zu machen die eine Verletzung der Akte mit sich bringen würde. Da die Akte sich nur auf Ausländer, vom Stand punkt der Vereinigten Staaten aus, beziehen konnte und be zog, so hätte diese doch mindestens eine Klausel dahingehend enthalten müssen, daß z. B. der auf Grund dieser Akte rechtsuchende Deutsche in Amerika so gestellt sein müsse, wie jeder in Deutschland rechtsuchende Amerikaner es kraft der deutschen Gesetze im allgemeinen ist. Daß dies nicht ge schehen ist, müssen wir als eine bedauerliche Unterlassung bezeichnen, die sich hoffentlich für die Zukunft insofern gut machen läßt, als das Prinzip der Reziprozität, das z. B. für die Vollstreckung ausländischer Urteile gilt, auch für die Kostenerstattung bei im Ausland zu führenden Prozessen den deutschen Staatsangehörigen vertraglich ebenso verbürgt wird, wie es der amerikanische Bürger in Deutschland kraft Gesetzes genießt. Desgleichen würde es ohne Eingreifen in die legis lativen Rechte der Vereinigten Staaten auch möglich sein, Grundbestimmungen darüber zu treffen, was als Buße für unbefugten Nachdruck zu gewähren wäre, damit nicht, wie oben ausgeführt, der Nachdruck zwar verboten, aber eine finanzielle Entschädigung des Benachteiligten über Gebühr erschwert wird. Bei der großen Wichtigkeit, die der Schutz geistiger Erzeugnisse gegen amerikanische Nachdrucker für jeden Verleger hat, kann die Aufmerksamkeit sämtlicher Verleger Deutschlands nicht dringend genug auf diese Punkte gelenkt werden; denn was nützen die Staatsverträge, wenn nur ein Millionär es sich gestatten kann, bei Verletzung eines solchen einen Prozeß zu beginnen, und wenn jeder andre recht- und machtlos zusehen muß, wie der Dankee sein verbrieftes Recht verletzt, im Vertrauen darauf, daß die hohen Prozeßkosten den »Vatetwutv« abhalten werden, gegen ihn vorzugehen! Nachtrag zum Werk des Radierers Wilhelm Nohr. (Vgl. Nr. 72 d. Bl. vom 27. März 1907.) Von Adalbert Roeper. Durch das freundliche Entgegenkommen der Erben des Künstlers ist es möglich geworden, das kürzlich an dieser Stelle abgedruckte Verzeichnis der Radierungen Wilhelm Rohrs nun auch um die nicht im Handel erschienenen Blätter zu ergänzen und zu vervoll ständigen. Das gesamte Lebenswerk des Verstorbenen, das hier mit zum ersten Male in dieser Fülle beschrieben wird, umfaßt 45 Reproduktionen und 160 Originalarbeitcn, einschließlich der Radierungen für »Nord und Süd» und der bisher nur in ge schlossener Mappe abgegebenen »Cistercienser». Das Bild, das man zu Lebzeiten des Radierers lediglich auS seinen veröffentlichten Blättern, meist Reproduktionen, sich von dessen künstlerischer Eigenart und Bedeutung machen konnte, wird damit vollständig verschoben und, nicht zu seinen Ungunsten, ver ändert. So achtunggebietend seine bekannten Nachbildungen fremder Kunstwerke als technisch hervorragende und geistvolle Übersetzungen auch sein mögen, das Beste seiner Kunst hat Rohr uns doch in den zahlreichen selbständigen Porträtradierungen großen Formats gegeben, die er in den letzten zehn Jahren im Privatauftrag ausführte. In ihnen zeigt er sich als eminenter Selbstschaffer und als eine feinsinnige, starke Persönlichkeit. Nur ab und zu gelangte die eine oder andere dieser Schöpfungen auf irgend einer Ausstellung vorübergehend an die Öffentlichkeit; deshalb konnte die Bedeutung Rohrs als Bildnis radierer bisher nie in vollem Umfange gewürdigt werden. Kurz nach seinem Tode haben die Erben in der Galerie Heinemann in München eine Kollektiv-Ausstellung veranstaltet, auf der dies jährigen Ausstellung im Münchner Glaspalast wird auch eine größere Anzahl seiner Blätter zu sehen sein, und weitere Gesamt- Ausstellungen sind geplant für Berlin, Leipzig, Dresden, Ham burg, Königsberg u. a. Das Interesse für Rohr und seine Radierungen wird dadurch bedeutende Nahrung erhalten, und schon aus diesem Grunde dürfte die hiermit gebotene Übersicht von einiger Wichtigkeit für den Kunsthandel sein. Die nach der Natur unmittelbar auf die Kupferplatte ge zeichneten Bildnisse zeigen eine große Sicherheit in der Form, ein prägnantes Erfassen der dargestellten Persönlichkeit und eine schlichte, ungesuchte Technik. Die Harmonie des Gesamteindrucks stellt Rohr über eine ängstlich korrekte Durchführung des Details. Einige der mehr skizzenhaft hingeworfenen Kinder- und Fraucnbildnisse erinnern sehr an des Franzosen Helleu vielbewunderte ähnliche Schöpfungen, ohne sie indessen nachzuahmen. In seinen männlichen Porträts gibt er sich ernst und sachlich. Oft sind es Rohrs persönliche Freunde und Bekannte, die seine Schneidnadel zeichnet. Der seit 1878 fast un unterbrochen in München lebende Künstler hielt Freundschaft und Verkehr mit Ferdinand Gregorooius, Lenbach, Oberländer, Gysis, Felix Dahn, Paul Heyse, Hermann Lingg und anderen. Fast alle diese Namen finden wir in seinem Porträtwerk verzeichnet. Auch mit Hamburger Kunstfreunden stand er in reger Fühlung, die Großkaufleute und Industriellen der reichen Handelsstadt schätzten seine Bildniskunst und ließen sich und ihre Angehörigen gern von ihm radieren. Rohr bevorzugte die Technik der Trockenstiftmanier und er reichte mit der Zeit eine solche Übung und Sicherheit in der Führung der Schneidnadel, daß seine Schöpfungen den besten Arbeiten dieser Art an die Seite gestellt werden können; dabei brauchen die oft zu hoch geschätzten Leistungen des Auslandes, einschließlich der als gute Techniker mit Recht anerkannten Fran zosen, auch nicht ausgenommen zu werden. Wenn die besten Namen unsrer modernen Graphik genannt werden, darf der Name Rohr hinfort nicht vergessen werden. WHWblE Wr de» Deutsche« RuchhanbÄ 71.. Jahrgang. 656
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