scheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrespreiS für Mitglieder ein Exemplar IO x, für Nichtmitglieder Sa X. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., kü, Nichtmitglieder 2V Pfg., für Nichtkuch. Händler M Pfg. die dreigespaltene Petita zcils oder deren Raum Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 70. Leipzig, Donnerstag den 26. März. 1891. Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer Sonnabend den 28. März. Amtlicher Teil. W ekannLrn ach ring. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate öen 26. ApviL 1891, vormittags 9 Uhr, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (ß 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1890. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses, betreffend den Voranschlag für 1891. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: n) der erste Schatzmeister, b) der zweite Schatzmeister an Stelle der aus- scheidenden Herren Franz Wagner-Leipzig und Heinrich Wichern-Hamburg. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Theodor Lampart- Augsburg und Ernst Reimer-Berlin. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Max Müller-Breslau und Fritz Borstell-Berlin. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändterhauses: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Karl Franz Koehler, Justus Naumann und Johannes Grunow- 5. Antrag des Vereins-Ausschusses: Die Hauptversammlung wolle den von ihm ausgearbeiteten und im Börsenblatt vom 24. März d. I. (Rr. 68) ab gedruckten Entwurf der revidierten buchhändterischen Verkehrsordnung genehmigen. 6. Antrag des Herrn Friedrich Adolf Ackermann-München: Ter Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wolle beschließen, daß von ihm schleunigst Schritte gethan werden zur Errichtung einer Zentralstelle in New-Aork oder Washington, welche mit Hilfe der Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig i» den Stand gesetzt würde, die Interessen der deutschen Verleger zu vertreten bei Ausübung der Funktionen, welche den Genuß der neuen Bill vom 4. Dezember 1890 zum Schutz des litterarischen und künstlerischen Eigentums in den Vereinigten Staaten Nord-Amerikas erleichtern. Mitglieder der einunddreißig vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins - Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. 8 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle einge gangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenbl. Nr. 48 vom 28. Februar d. I.). Achtunüfimfztgster Jahrgang. 243