ikrscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: fiir Mitglieder ein Epemplar 10 für Nichlmitglieder SO ^!. für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Mg,, iü> Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch. Händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit- zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. 3 Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Montag den 5. Januar. -—- 1891. Des Erscheinungsfestes wegen erscheint die nächste Nummer Mittwoch den 7. Januar. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Zur Versendung liegt bereit: Fünfzig Gutachten über Nachdruck und Nachbildung e r st a t t e t vom Königlich Preufzischen litterarischen Sachverftändigen-Verein irr den IcrHren 1874 —1889. Herausgegeben von vr. Htto Aamöach, Wirkt. Geh. Ober-Postrath und Professor der Rechte zu Berlin. Publikationen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. VII. Wir stellen jedem Mitgliede des Börsenvereins ein Exemplar gratis zur Verfügung. Nach Ablauf von drei Monaten, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, kann gemäß der Bekanntmachung vom 18. März 1880 (Börsenblatt 1880, Nr. 71) das Exemplar nur zum Nettopreise von 4 ^ 50 H (Ladenpreis 6 ^) abgegeben werden. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, zu richten. Leipzig, den 31. Dezember 1890. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Adolf Kröner. Berliner, Leipziger und Stuttgarter Verlegerverein. (536) Allgemeine Geschäftsgrundsätze. Dic Mitglieder der drei Vcrlcgervereinc haben zux Herbeiführung und Ausrcchterhatlung eines ordnungsmäßigen Verkehrs mit den Sorti- mcntshandlungcn nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen verein bart. unter denen sie offene Rechnung führen: t. Dic Bezahlung fämtlichcr aus dein Vorjahre disponierten und im Laufe eines Kalenderjahres empfangenen Artikel, mit Ausnahme der bcrcch- f tigt zurückgcsandtcn und der mit Erlaubnis disponierten, hat späte stens in der darauffolgenden Buchhändlermessc zu geschehen. Bei vor oder in der Buchhändlermessc geleisteten Zahlungen, welche das Konto nach den Buchungen des Zahlenden vollständig ansgtcichcn, ist der Sortimenter berechtigt, ein Agio von einem Prozent in Abzug Achtundsünfzigster Jahrgang. vr. Adolph Geibel. Franz Wagner. zu bringen. (Nach den Bcstimmun gen ack 7.) (Bergt, tz 38 der Bcrkchrsordnung.) 2. Die Rücksendung aller in Jahresrechnnng stehenden, disponierten oder ä, condition gelieferten Artikel, welche der Sortimenter nicht verkauft hat oder kaufen will, und welche nicht nach vorgängiger aus der Rcmittendcnfaktur des Verlegers oder sonstwie erteilten Er laubnis disponiert, d. h. in neue Rechnung übertragen wurden, hat so frühzeitig zu geschehen, daß dic Nemittendcn spätestens in der Buchhändlermessc (bis Sonnabend nach Kantate) in Leipzig eintrcsfen. (Nach den Bestimmungen aä 8. 9.) (Bergt. Z 36 der Verkchrsordnung.) 3. lieber die ä condition empfangenen Werke hat der Sortimenter bis zu der ans das Rechnungsjahr, in welchem sic geliefert wurden, fol genden Buchhändlermessc die Verfügung. Verlangt der Verleger ä condition gelieferte Werke im Laufe des Jahres zurück, so hat der 10